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Kantonales Zivilstandsamt: Bürgernähe bleibt gewahrt

TG. Am 27. September 2009 stimmt die Thurgauer Bevölkerung über die Neuorganisation des Zivilstandswesens ab.

Anstelle der heute auf Bezirksebene angesiedelten acht Zivilstandsämter soll es im Kanton einen Zivilstandskreis mit Sitz in Weinfelden geben. Knapp vier Wochen vor dem Urnengang stellte der Regierungsrat noch einmal die Kernpunkte der Vorlage dar und ging auf die im Abstimmungskampf vorgebrachten Argumente ein.

Zu den Aufgaben des Zivilstandsamtes gehören unter anderem die Vorbereitung und Durchführung einer Eheschliessung, die Kindsanerkennung, die Erfassung von Geburts- und Todesfällen sowie Namenserklärungen. Mit dem schweizweit eingeführten elektronischen Zivilstandsregister «Infostar» ist die doppelte oder mehrfache Erfassung eines Zivilstandsereignisses weggefallen. Die Mitteilung vom Zivilstandsamt des Ereignisortes, zum Beispiel bei einer Geburt oder Trauung, an die Heimatgemeinde zur Nachführung des Familienregisters ist nicht mehr nötig. Heute sind schweizweit bereits rund 6,3 Mio. Personen in «Infostar» registriert. Diese Änderung habe zu einer unerwartet grossen Reduktion des Arbeitsaufwandes geführt, begründet Regierungspräsident Claudius Graf-Schelling, Chef des Departementes für Justiz und Sicherheit, die vorgesehene Reduktion auf ein einziges Zivilstandsamt für den Kanton Thurgau.

Weiterhin Aufgabe der Wohngemeinde bleibt das Bestattungswesen. Der Todesfall kann also wie bisher bei der Gemeinde angezeigt werden, die dann ihrerseits eine Meldung an das kantonale Zivilstandsamt macht. Somit ist ein Gang auf das zentrale Zivilstandsamt in Weinfelden nur für die Vorbereitung einer Eheschliessung zwingend erforderlich. Die Kindesanerkennung und die Abgabe einer Namenserklärung sind demgegenüber auf jedem Zivilstandsamt in der Schweiz möglich. Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Thurgau wird der dadurch entstehende Reiseaufwand bescheiden bleiben: «Ein Durchschnittsmensch wird das Zivilstandsamt höchstens ein- bis zweimal in seinem Leben aufsuchen», begründet Giacun Valaulta, Chef des Amtes für Handelsregister und Zivilstandswesen. Auch im Zusammenhang mit einer Geburt – ausgenommen bei einer Hausgeburt – ist es nicht erforderlich, persönlich auf dem Zivilstandsamt vorzusprechen. Insgesamt lassen sich die meisten Anliegen und Aufträge an das Zivilstandsamt telefonisch, schriftlich oder über das Internet erledigen. Und weil die Durchführung von Trauungen – auch am Samstag – weiterhin in der Gemeinde möglich ist, bleibt die Bürgernähe auch mit einem zentralen Zivilstandsamt gewahrt.

Als Standort für das kantonale Zivilstandsamt wurde Weinfelden gewählt, weil der Ort zentral gelegen und auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von allen Seiten bestens erreichbar ist. Durch eine weitere Professionalisierung der Dienstleistungen und durch den verstärkten Einbezug des elektronischen Behördenverkehrs bleibt nach Ansicht des Regierungsrates die Bürgernähe gewährleistet. Die unterschiedliche Auslastung der Zivilstandsämter wird beseitigt, die Organisation insgesamt vereinfacht und es können Kosten gespart werden. Mit der Bildung eines Zivilstandsamtes mit Sitz in Weinfelden kann an diesem Ort ein eigentliches Kompetenzzentrum errichtet werden, indem auch das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen nach Weinfelden verlegt wird.

ThurgauThurgau / 03.09.2009 - 12:02:43