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Kantonale Beteiligung an Tiermehlfabrik erfüllt Gesetzesauftrag

Frauenfeld/TG. Die Beteiligung des Kantons an der Tiermehlfabrik Bazenheid (TMF) sowie langfristige Entsorgungsverträge stellen keine Bevorzugung des Unternehmens gegenüber einem Konkurrenten dar.

Vielmehr sichere der Kanton damit seine gesetzliche Pflicht zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte. In einer einfachen Anfrage hatte Toni Kappele (Grüne) unter anderem bemängelt, dass sich der Kanton Thurgau nicht an einer in Münchwilen TG entstehenden Biogasanlage beteilige und die TMF bevorzuge.

Langfristiger Vertrag

Zurzeit verarbeitet die TMF die angelieferten Produkte zu Tiermehl und Extraktionsfett. Das Tiermehl wird gegen hohe Gebühren in Zementfabriken verbrannt. Neu ist nun die Vergärung in einer Biogasanlage geplant, die in
Bazenheid (SG) gebaut werden soll.

Mit dem Bau einer zweiten Biogasanlage neben Münchwilen entstünden Überkapazitäten befürchtet Toni Kappeler. Da in Münchwilen auch BSE-problematische Abfälle verarbeitet werden dürfen, sieht er keinen Grund für die ausschliessliche Zusammenarbeit mit der TMF.

Die Regierung dagegen findet, dass der Wechsel zu einem anderen Entsorgungsunternehmen „unzweckmässig, mit erheblichen Risiken verbunden und in ökonomischer Hinsicht falsch wäre“, wie sie in der Antwort auf die einfache Anfrage schreibt.

Ein Ausstieg aus dem Entsorgungsvertrag mit der TMF wäre frühestens zum Ende des Jahres 2014 möglich. Dann müsste der Kanton jedoch bestehende Schulden proportional zu seinem Aktienanteil zurückzahlen und Investitionen gingen verloren. Gleichzeitig müsste er einen neuen Anbieter mit genügend Kapazität
für den Seuchenfall suchen.

Die neue Biogasanlage in Bazenheid soll zum Grossteil aus dem Einzugsgebiet der bisherigen Anlage betrieben werden und zu einem kleinen Teil mit Tiermehl aus der GZM Lyss. Dies soll mit der Bahn gebracht werden. Die Transporte von Tiermehl in die Zementfabriken auf der Strasse entfallen.

ThurgauThurgau / 14.08.2009 - 16:01:01