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Kanton NW: Breite Zustimmung für Einsprache gegen Verkehrsbeschränkungen

Die Vernehmlassung zur Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes ist positiv ausgefallen, sodass sich an der Vorlage keine wesentlichen Änderungen aufdrängen.

Künftig soll gegen Verkehrsbeschränkungen Einsprache erhoben werden können. Bisher blieb nur der Gang über die Verwaltungsbeschwerde. Die Beratung im Kantonsparlament ist für den Sommer vorgesehen.

Das Ziel der Teilrevision des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes ist es, angeordnete Verkehrsbeschränkungen in einem frühen Stadium durch eine Einsprache anfechten zu können. Bisher müssen Betroffene Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat einlegen, was oftmals als ineffizient und kostspielig empfunden wird. Der Systemwechsel ist in der externen Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. „Die Rückmeldungen haben bestätigt, dass die Möglichkeit der Einsprache als zweckmässiger empfunden wird“, betont Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Durch den Systemwechsel können die Verfahren niederschwelliger gehalten werden, Einsprechende tragen kein Kostenrisiko, und eine Einigung wird bestenfalls bereits mit geringen Anpassungen erzielt, ohne weitere Rechtsmittel ergreifen zu müssen. Selbstverständlich bleibt den Direktbetroffenen weiterhin unbenommen, gegen einen Einspracheentscheid Verwaltungsbeschwerde zu erheben.

Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen finalisiert. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten auch eine klarere Definition der Rolle der politischen Gemeinden im Verfahren. Die Gemeinden erhalten nicht nur ein verbessertes Mitspracherecht, sondern auch eine verstärkte Parteistellung im Rechtsmittelverfahren. So können sie ihre Interessen bei der Überprüfung von angefochtenen Verkehrsbeschränkungen effektiver vertreten. „Durch die Vorlage kann der Prozess von Verkehrsbeschränkungen in Zukunft transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Dabei werden die Bedürfnisse von Direktbetroffenen ebenso berücksichtigt wie die Interessen der Gemeinden“, hält Karin Kayser-Frutschi fest.

Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf nun zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für diesen Sommer vorgesehen. Die neue Gesetzgebung soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

NidwaldenNidwalden / 25.05.2024 - 08:20:23