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Kanton Nidwalden: Mittels Gesetzesrevision soll die polizeiliche Arbeit gestärkt werden

Das kantonale Polizeigesetz soll teilweise geändert werden. Dies ist notwendig, um in der Polizeiarbeit effektiver gegen kriminelle Handlungen vorgehen zu können.

Gezielte Anpassungen sind in den Bereichen Prävention, Datenaustausch und Fahndung vorgesehen. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet.

Die Herausforderungen im Bereich von Bedrohungen der Bevölkerung erfordern ein proaktives Vorgehen. Die vorgeschlagene Teilrevision des Polizeigesetzes sieht die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements vor. Dieses zielt darauf ab, die präventive Gefahrenabwehr im Verbund mit weiteren Stellen zu etablieren, um das Risiko von schweren Gewaltstraftaten in Nidwalden zu reduzieren. Das kantonale Bedrohungsmanagement dient als zentrale Anlaufstelle für alle Behörden, Firmen sowie Privaten und verbessert die Koordination und Kommunikation im Umgang mit Sicherheitsrisiken.

Die Effektivität der Polizeiarbeit steht und fällt mit dem reibungslosen Datenaustausch. Um den Informationsfluss zu optimieren, sieht die Teilrevision eine Verbesserung der Bestimmungen zum Datenaustausch vor, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen. Insbesondere im Bedrohungsmanagement ist ein schneller, sicherer und gesetzlich fundierter Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Institutionen entscheidend. Die gesetzliche Grundlage ist zudem Voraussetzung, um einerseits die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts für gemeinsame Einsatzleitzentralen in der Zentralschweiz („Vision 2025“) zu gewährleisten und andererseits die Darstellung von interkantonalen Lagebildern sicherzustellen.

Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung

Die zunehmende Mobilität erfordert innovative Ansätze in der Polizeiarbeit. Die Teilrevision sieht die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung vor. Dies ermöglicht eine effizientere Fahndung nach Personen und Fahrzeugen. So stellt die automatisierte Fahrzeugfahndung sicher, dass Fahrzeuge, die in Verbindung mit kriminellen Aktivitäten stehen, rasch erkannt und verfolgt werden können. Zudem kann das System dazu beitragen, vermisste Personen aufzufinden oder Gefahren für die innere Sicherheit abzuwehren.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen berücksichtigen die modernen Anforderungen an die Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert. „Durch gezielte Massnahmen im Bedrohungsmanagement, im Datenaustausch und in der Fahndung stärkt der Kanton Nidwalden seine Position im Kampf gegen Kriminalität und verstärkt gleichzeitig seine präventiven Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit“, hält Justiz und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest.

Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf bis Mitte April 2024 in die externe Vernehmlassung geschickt. Im Anschluss daran wird er die Eingaben auswerten und die bereinigte Vorlage zuhanden des Landrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsparlament soll im dritten Quartal 2024 erfolgen. Ziel ist es, die Teilrevision per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

Blaulicht-Branchennews / 18.01.2024 - 08:40:03