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Kanton LU: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 70 Alkoholtestkäufe vorgenommen

In unserem Auftrag wurden im Jahr 2022 insgesamt 70 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Dabei wurden 40 Verkaufsgeschäfte und 30 Restaurationsbetriebe getestet.

Bei zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, alkoholische Getränke zu erwerben.



Die Bilanz zeigt, dass 51 % der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Restaurationsbetrieben verstiessen 43 % gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Verkaufsgeschäften lag der Anteil sogar bei 57 %.

Bei 26 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften hatten, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen acht erneut gegen das Gesetz (31 %). Diese Betriebe erhielten eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden, an 16- bis 18-Jährige nur Bier, Wein, Most (gegärte Produkte). Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren, und werden deshalb die Alkoholtestkäufe auch in Zukunft fortführen.

 

Quelle: Luzerner Polizei
Titelbild: Symbolbild © Luzerner Polizei

Alkohol & Drogen / 12.12.2022 - 13:17:23