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Kanton Glarus: Virtuelle Gerichtsverhandlung – zu viele Auflagen

Der Bund hat die Vorgaben an die Technik und den Datenschutz für den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen konkretisiert und in die Vernehmlassung geschickt.

Den entsprechenden Verordnungsntwurf kritisiert der Regierungsrat wegen teilweise zu hohen Anforderungen.

Am 1. Januar 2025 tritt die überarbeitete Zivilprozessordnung in Kraft. Diese ermöglicht den Gerichten, in Zivilprozessen Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen zu verwenden. Die technischen Voraussetzungen sowie Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen werden im Entwurf der neuen Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren festgelegt. Dieser wurde in die Vernehmlassung geschickt.

Gemäss dem Regierungsrat ist der Verordnungsentwurf zu detailliert und regelt unnötig Selbstverständlichkeiten. Die hohen Anforderungen an den Einsatz dieser Systeme könnten dazu führen, dass sie in der Praxis kaum genutzt werden, obwohl sie eigentlich Vorteile wie eine schnellere Verfahrensdurchführung und Einsparungen bei Reisekosten bringen könnten. Dies wäre bedauerlich, da elektronische Mittel zur Ton- und Bildübertragung gerade in internationalen Fällen nützlich sein könnten.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

GlarusGlarus / 22.05.2024 - 11:08:43