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Kanton Freiburg: Schulanfang – seien Sie bereit zu reagieren!

Von Montag, 23. August 2021, bis Mittwoch, 8. September 2021, wird die Kantonspolizei im ganzen Kanton präsent sein, um die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren dürfen unter bestimmten Bedingungen mit dem Fahrrad auf den Trottoirs fahren.

Nahezu 30’000 Schüler(innen) der Grundschule im Alter von 4 bis 12 Jahren werden sich nach den Sommerferien auf den Schulweg begeben, einige von ihnen zum 1. Mal.

In diesem Alter können Kinder unberechenbar sein und sich leicht ablenken lassen. Ein sicherer Schulweg erfordert Fähigkeiten wie Konzentration, Regelverständnis, das Abschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten, das Wahrnehmen von Gefahren und richtiges Reagieren – Fähigkeiten, die im Alter von 13 bis 14 Jahren reell entwickelt sind. Die anderen Verkehrsteilnehmer(innen) sollten daher besonders vorsichtig sein.

Im 2020 wurden im Kanton Freiburg 9 Unfälle auf dem Schulweg registriert, bei denen Kinder bis 12 Jahre beteiligt waren. 1 Kind verlor sein Leben und 7 weitere wurden verletzt. Die häufigsten Ursachen sind unangepasste Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit und unachtsames Überqueren von Fussgängerstreifen.

Seit dem 1. Januar 2021 können Kinder bis und mit 12 Jahren dort, wo es keinen Radweg oder Fahrradstreifen gibt, mit dem Velo auf den Trottoirs fahren, ohne die Fussgänger(innen) zu gefährden, die weiterhin Vortritt haben.

Die Kantonspolizei will die Sicherheit auf Schulwegen erhöhen. Ab Montag, 23. August 2021, wird sie ihre Präsenz auf den Schulwegen und in der Nähe von Schulen verstärken. Der Schwerpunkt wird auf der Einhaltung grundlegender Sicherheitsregeln durch alle Verkehrsteilnehmer(innen) liegen. Es werden auch Geschwindigkeitskontrollen organisiert.

Lenker und Lenkerinnen, denken Sie daran: „Kinder überraschen!“ Hier sind einige Regeln für die Sicherheit aller:

  • Verlangsamen Sie Ihr Tempo.
  • Seien Sie bremsbereit.
  • Halten Sie am Fussgängerstreifen ganz an.
  • Passen Sie rund um Schulen und Haltestellen der Schulbusse besonders auf.
  • Halten Sie genügend Abstand beim Überholen von Fahrradfahrenden.
  • Seien Sie doppelt vorsichtig, wenn Sie sich Kreuzungen und Abzweigungen nähern.

Fussgänger(innen) haben absoluten Vortritt, wenn sie auf dem Fussgängerstreifen sind oder davor warten. Je nach Schwere des Verstosses kann dem /der Verkehrsteilnehmer(in) der Führerschein entzogen werden.

Mehr darüber und wie Kinder den Strassenverkehr wahrnehmen, erfahren Sie auf doppelt-aufpassen.ch.

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild ©  Kantonspolizei Freiburg

FreiburgFreiburg / 20.08.2021 - 13:02:32