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Kanton entscheidet bis Ende Jahr über Gesuche

Rheineck/SG. Der Kanton will bis Ende Jahr über vier Einbürgerungs-Streitfälle aus Rheineck entscheiden.

Die Bürgerversammlung hatte die Gesuche 2005 und 2007 zweimal ohne genügende Begründung angelehnt. Darauf wies das Bundesgericht den Kanton an, selber zu entscheiden.
Das Bundesgericht hiess im Juli eine Beschwerde der Gesuchsteller aus Rheineck teilweise gut. Eine nochmalige Beurteilung der Gesuche durch die Bürgerversammlung sei für sie nicht zumutbar. Deshalb wiesen die Lausanner Richter das kantonale Departement für Inneres an, die Gesuche selber zu beurteilen.
Dies soll bis Ende Jahr geschehen, wie Regierungsrätin Kathrin Hilber am Donnerstag an einer Medienkonferenz erklärte. Auch zwei weitere Fälle aus Oberriet sollen bis Ende Jahr entschieden sein. Danach, so hofft Hilber, werde Ruhe in „dieses leider schwierige Thema in unserem Kanton“ einkehren.
Hilber betonte, dass das Bundesgericht den Kanton nicht einfach angewiesen habe, die Gesuchsteller einzubürgern. Vielmehr soll jedes Gesuch nochmals geprüft werden. Dazu werden die Unterlagen (Strafregisterauszug, Betreibungen, Wohnsitz, Arbeitsstelle) aktualisiert.

„Unwürdiges Pingpong-Spiel“
Beim Departement geht man davon aus, dass die Gesuchsteller sich nach wie vor einbürgern lassen wollen, wie Gabriela Maag, Leiterin des Rechtsdienstes, erklärte. Die Einbürgerungsverfahren dauern mittlerweile bereits fünf und sechs Jahre. Nun soll das „unwürdige Pingpong-Spiel ein Ende“ nehmen, sagte Kathrin Hilber.
Rheineck hatte umstrittenen Einbürgerungen 2005 und 2007 zweimal abgelehnt.
Wegen ungenügender Begründungen hiess der Kanton jeweils Abstimmungsbeschwerden gut. Als das Departement für Inneres von der Gemeinde Rheineck eine dritte Beurteilung der Gesuche verlangte, wehrten sich die Gesuchsteller mit einer Klage vor Bundesgericht.
Von einer Diktatur, wie in Leserbriefen behauptet, von Zwangseinbürgerung oder Entmündigung der Schweizer Bürger könne keine Rede sein. Die Bürgerschaft müsse aber ihre Aufgabe ernst nehmen, mit ihren Rechten verantwortungsbewusst umgehen und „nicht aufgrund von Stimmungsmache und pauschalen Verurteilungen“ entscheiden, betonte Hilber.

Neues Bürgerrechtsgesetz
Streitfälle wie in Rheineck soll es mit dem neuen St. Galler Bürgerrechtsgesetz, das sich zur Zeit in der Vernehmlassung befindet, nicht mehr geben. Mit dem Gesetz werden die Kompetenzen der Einbürgerungsräte erweitert; sie sollen neu für alle Einbürgerungen zuständig sein.
Bei schriftlich begründeten Einsprachen gegen Einbürgerungen haben weiterhin die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament das letzte Wort. Hilber zeigte sich zuversichtlich, dass dieser „spezifisch st. gallische Weg“ eine Balance zwischen demokratischen Rechten der Bürgerschaft und rechtsstaatlichen Anforderungen bringe.

St.GallenSt.Gallen / 03.09.2009 - 13:22:30