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JCVP Kanton St.Gallen sagt 5x Mal Ja und 3x Nein

SG. Die JCVP Kanton St.Gallen hat die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 27. September gefasst.

Sie stimmt den beiden eidgenössischen Vorlagen zu. Bei den kantonalen Vorlagen lehnt sie die Lehrstelleninitiative und die beiden Vorschläge für eine neue Regelung des Rauchverbotes ab. Den anderen kantonalen Vorlagen stimmt die JCVP Kanton St.Gallen zu.

Ja zur Zusatzfinanzierung der IV
Die JCVP Kanton St.Gallen stimmt der Zusatzfinanzierung der IV durch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zu. Auch wenn diese Vorlage die Probleme der IV auf längere Zeit nicht lösen kann, anerkennt die Jungpartei, dass eine Zusatzfinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt eine Notwendigkeit ist.

Ja zum Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Es erscheint wenig sinnvoll, den entsprechenden Artikel in der Verfassung zu belassen, wenn er administrativ nicht umgesetzt wird. Die JCVP Kanton St.Gallen stimmt der Vorlage deshalb zu.

Ja zu den Beiträgen an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen
Die Förderung der Kultur ist der Jungen CVP ein Anliegen, wenn nötig auch mit staatlichen Mitteln. Der neue Schlüssel zur Aufteilung der Finanzierung des kantonalen Beitrags wird von der JCVP als eine sinnvolle Lösung erachtet.

Ja zur Sanierung Kantonsschule Heerbrugg
Die Zustände an der Kantonsschule Heerbrugg sind aus Sicht der Jungen CVP unhaltbar. Sie begrüsst deshalb die geplante Sanierung und stimmt der Vorlage zu.

Ja zum Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz
Die JCVP Kanton St.Gallen stimmt der Vorlage zu. Der Schlüssel zur Neuverteilung der Ergänzungsleistungen wird als zweckmässig erachtet.

Nein zur Lehrstelleninitiative
Die JCVP Kanton St.Gallen lehnt die Lehrstelleninitiative ab. Der bürokratische Apparat, der zur Umsetzung der Initiative notwendig wäre, würde Steuergelder verschlingen, die anderweitig besser eingesetzt werden können. Die Lehrstelleninitiative ist keine nachhaltige Lösung gegen die Jugendarbeitslosigkeit.
Nein zu den beiden Initiativen „Schutz vor dem Passivrauchen für alle“ und „Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen“

Die JCVP des Kantons St.Gallen lehnt beide Vorlagen ab. Die Initiative für ein freiheitliches Rauchergesetz würde einen Rückschritt gegenüber der heutigen Gesetzgebung bedeuten, was nicht wünschenswert ist. Die Initiative „Schutz vor dem Passivrauchen für alle“ geht der JCVP Kanton St.Gallen zu weit. Es ist damit zu rechnen, dass eine eidgenössische Gesetzgebung in den kommenden Jahren in Kraft treten wird.

Ein strengeres Gesetz einzuführen, ohne die Bestimmungen einer allfälligen eidgenössischen Gesetzgebung zu kennen, ist nicht sinnvoll.

St.GallenSt.Gallen / 12.08.2009 - 11:08:23