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«Irreführende Progaganda»

St.Gallen. FDP Kantonsrätin Helga Klee üussert sich zum aktuellen Abstimmungskampf.

Der Leserbrief im Wortlaut:

Dass in einem Abstimmungskampf mit härteren Bandagen gekämpft wird, ist bekannt. Dass nun aber Gegner der befristeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung wissentlich Unwahrheiten verbreiten, finde ich respektlos. Es werden veraltete, ehemalige Zustände, die seit der 5. IV-Revision nicht mehr existieren, als Aktualität dargestellt. Bewusst wird verschwiegen, dass die Massnahmen der 4. und 5. IV-Revision greifen. Die Zahl der Neurenten konnten nämlich seit 2003 um 46% gesenkt werden, die Trendwende im gesamten Rentenbestand wurde ebenfalls erreicht. Zudem wird die AHV durch die Vorlage ab 2011 dauerhaft von der IV entlastet, was die Renten langfristig sichert. Zu der fehlerhaften und verwerflichen Propaganda gehört auch, dass bewusst verschwiegen wird, dass Resultaten aus Studien der 90-iger Jahre zu gewissen Krankheiten, dazu führten, dass bei der  5. IV-Revision Korrekturen vorgenommen und umgesetzt wurden. Richtig ist, dass früher einiges falsch lief. Ebenso wahr ist aber, dass die IV heute ihre Hausaufgaben macht. Wie sonst hätten in den vergangenen knapp sechs Jahren die Zahl der Neurenten um 46 % gesenkt werden können? Heute kennt die IV eine Null-Toleranz-Politik bei der Betrugsbekämpfung und setzt auch auf Überwachung. Dort wo keine anderen Massnahmen möglich sind (Kosovo), sistiert die IV im Verdachtsfall die Rentenzahlungen.
Auch bei der AHV dürfen die Fakten nicht verdreht werden. Fest steht, dass die AHV in dreifacher Weise durch die Zusatzfinanzierung profitiert: Sie wird jährlich von 1.4 Mrd. Franken entlastet (0,3 Mrd. Schuldzinsen, 1,1 Mrd. Defizit). Das ergibt dank der befristeten Zusatzfinanzierung in sieben Jahren knapp 10 Milliarden Franken (7 x 1.4 Mrd.). Auf der anderen Seite überweist die AHV dem neuen IV-Fonds einmalig 5 Mrd. Die Entlastung der AHV aus dieser Zusatzfinanzierung beträgt also 5 Milliarden Franken. Zudem wird durch die strickte, absolut notwendige Trennung von AHV und IV Kasse die AHV dauerhaft von allen weiteren Defiziten der IV befreit.

Dank der Zusatzfinanzierung fliessen der AHV zusätzliche liquide Mittel im Umfang von insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zu (7 x 360 Millionen). Während der Dauer der siebenjährigen Zusatzfinanzierung werden die Zinsen im Umfang von 360 Millionen von der Bundeskasse übernommen und der AHV gutgeschrieben.
Für mich als kantonale Politikerin ist es einmalig, dass es in bundesbern gelungen ist, die Reihen zu schliessen. So setzen sich  FDP.Die Liberalen, CVP, BDP, glp, EVP und auch SVP-Parlamentsmitglieder (darunter alle Ständeräte) für die Vorlage ein. Eine  breite Koalition von Dachverbänden der Wirtschaft, von Behindertenorganisationen und Gewerkschaften trägt die befristete IV-Zusatzfinanzierung ebenfalls mit. Sie machen dies, weil sie überzeugt sind, dass die Zusatzfinanzierung eine wichtige und unabdingbare Etappe zur langfristigen Sicherung unserer Sozialwerke ist. Sieben Jahre – solange dauert die Erhöhung von 0,4 Prozent der Mehrwertsteuer – braucht es, damit die bereits aufgegleiste 6. IV-Revision sozialverträglich geplant  und umgesetzt werden kann. Ein JA am 27. September ist ein JA zum mehrstufigen IV-Sanierungsplan. Nur mit einem JA wird es möglich, dass die AHV gesichert, die IV saniert und der Betrug kompromisslos bekämpft werden können.
Helga Klee, FDP Kantonsrätin, 9442 Berneck

 

St.GallenSt.Gallen / 05.09.2009 - 09:55:00