• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

In Umzugsgut Schlangen und Geckos entdeckt

Bei einer Zollkontrolle haben Schweizer Grenzwächter am Übergang Stein / Bad Säckingen fünf Schlangen und drei Geckos entdeckt. Der Besitzer der Reptilien hatte die Tiere nicht angemeldet und konnte zudem die notwendigen Dokumente nicht vorlegen. Der Mann musste eine Bussenhinterlage entrichten.

Stein (AG) / Basel: Am Samstag (15.9.2012) reiste ein deutscher Staatsangehöriger mit einem Kleintransporter beim Grenzübergang Stein/Bad Säckingen von Deutschland in die Schweiz ein. Für die Zollkontrolle legte er eine Liste mit Umzugsgut vor.

Schlangen in Styroporboxen

Anlässlich der Kontrolle des mitgeführten Hausrats stiessen die Grenzwächter im Laderaum auf ein Gitterkäfig, in welchem zwei Styorporboxen lagen. Darin befanden sich zwei grössere lebende Schlangen. Weiter entdeckten die Grenzwächter mehrere Boxen und andere Behältnisse, in denen sich weitere lebende Schlangen und Geckos befanden. Insgesamt fanden die Grenzwächter fünf Schlangen und drei Geckos. Bei den Schlangen handelte es sich um zwei Tigerpythons, zwei Boa Constrictor und eine Königspython. Zwei der drei entdeckten Geckos waren Leopardengeckos sowie ein Tokay-Gecko.

Fehlende Dokumente für die Reptilien

Nebst der Nichtanmeldung der Reptilen stellten die Grenzwächter fest, dass der Mann nicht über die notwendigen CITES*-Dokumente sowie die entsprechenden Einfuhrpapiere verfügte. Deshalb wurden unter anderem das Bundesamt für Veterinärwesen in Bern informiert. Dem Mann wurde eine Frist gesetzt, um der Artschutzkontrollstelle in Basel die fehlenden Dokumente nachzureichen. Ausserdem musste er auf Weisung der Zollfahndung Basel eine Bussenhinterlage von 1200 Franken leisten, die er an Ort und Stelle bezahlte.

Bewilligung vor Grenzübertritt einholen

Die Schweizer Grenzwache und die Artenschutzkontrollestelle in Basel machen darauf aufmerksam, dass die notwendigen Einfuhrbewilligungen und CITES*-Dokumente des Herkunftslandes vor einem Grenzübertritt vorhanden sein müssen. Weitere Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Tieren sind auf der Homepages des Veterinäramtes Basel-Stadt, www.veterinaeramt-bs.ch, unter „Import / Export / Artenschutz / Reisen mit Tieren zu finden.

*CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen strebt den Schutz frei lebender Tiere als unersetzlichen Bestandteil des natürlichen Systems der Erde an und soll durch internationale Zusammenarbeit sicherstellen, dass gefährdete oder von der Ausrottung bedrohte Tierarten durch den internationalen Handel nicht übermässig ausgebeutet werden.

AargauAargau / 19.09.2012 - 11:13:14