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Hooligans: Sache der Kantone

AR. Der Ausserrhoder Regierungsrat ist im Kampf gegen Hooligans klar für ein Kantonskonkordat und gegen eine Bundesregelung.

Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungssantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Zudem sollen die eidgenössischen Räte die entsprechenden Beratungen aussetzen, da die Kantone sich eindeutig für eine Konkordatslösung auf Bundesebene und gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen haben.

Der Bund hat besonders mit Blick auf die Fussballeuropameisterschaft EURO 08 Massnahmen zur Bekämpfung des Hooliganismus an sportlichen Grossveranstaltungen getroffen. Die Massnahmen sind seit Anfang dieses Jahres in Kraft und bis Ende 2009 befristet. Bis dahin sollen die geltenden Bestimmungen entweder durch eine bundesrechtliche Verfassungsgrundlage oder durch ein entsprechendes Konkordat der Kantone abgelöst werden.

In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt die Ausserrhoder Regierung, dass polizeiliche Massnahmen gegen gewalttätige Ausschreitungen an sportlichen Grossanlässen die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen. Diese fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und soll deshalb auch von den Kantonen mit Hilfe eines Konkordates untereinander geregelt werden. Die interkantonale polizeiliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe an anderen Grossanlässen ist bereits heute in interkantonalen Vereinbarungen geregelt. Es ist nicht einzusehen, weshalb einzig für Ausschreitungen an sportlichen Veranstaltungen eine eigene Verfassungskompetenz geschaffen werden soll.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 20.04.2007 - 11:52:00