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Höherer Lohn für Gemeindepräsi?

Rehetobel. Im Rahmen der neuen Gemeindeordnung untersteht unter anderem die Lohnerhöhung für den Gemeindepräsidenten dem fakultativen Referendum.

Nachdem die Stimmbürgerschaft am 11. März 2007 der Teilrevision der Gemeindeordnung mit 511 Ja- zu 84 Nein-Stimmen zugestimmt hat, unterstehen nun einige Entscheide dem fakultativen Referendum. Gemäss Finanzplan sind die dadurch entstehenden Mehrkosten ohne Steuererhöhung verkraftbar. Die Referendumsfrist dauert noch bis am 16.04.2007. Während dieser Frist können wenigstens 50 Stimmberechtigte die Urnenabstimmung über die drei nachfolgenden Referendumsbeschlüsse verlangen.

Entschädigung des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin:
Erhöhung ab 01.Juni 2007 auf einen Jahres-Bruttolohn von 67’000 Franken plus 4’000 Franken Pauschalspesen jährlich, zuzüglich Arbeitgeberanteile an AHV, IV, EO, FAK, ALV, BU, NBU und BVG; mit Teuerungsanpassung «analog Kanton». Diese Entschädigung entspricht einem 50 %-Pensum. Gegenüber dem bisherigen Pensum von rund 30 Stellenprozent entstehen nun jährliche Mehrkosten von 42’320 Franken. Diese sind im Finanzplan bereits enthalten.

Grundentschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates ab 01. Juni 2007
Geplant ist eine Erhöhung der Grundentschädigung von bisher jährlich 2’000 auf 5’000 Franken pro Mitglied Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Grundpauschale für die Mitglieder des Gemeinderates sind gering. Die Reduktion des Gemeinderates um zwei Sitze bringt nämlich Minderausgaben von rund 15’000 Franken pro Jahr (Grundpauschale und Sitzungsgelder), während die Erhöhung der Grundpauschale für sechs Gemeinderäte (ohne Gemeindepräsident) mit Mehrausgaben von 18’000 Franken verbunden ist.

Erhöhung des Stellenpensums des Bauverwalters
Das Stellenpensum des Bauverwalters (neu «Leiter technische Dienste» genannt), soll per 01. Juni 2007 auf neu 70 Stellenprozent erhöht werden. Damit sich der Gemeinderat und seine Mitglieder vermehrt den eigentlichen Führungsaufgaben zuwenden können, sind sie von operativen Tätigkeiten, d.h. von mehr technischen und Verwaltungsarbeiten, möglichst zu entlasten.

Als wichtigste Massnahme ist in diesem Zusammenhang die Aufstockung des Pensums des Bauverwalters von bisher 20 auf 70 Prozent zu erwähnen. Bisher waren die der Technischen Baukommission angehörenden Mitglieder des Gemeinderates gezwungen, reine Verwaltungsarbeit selber zu erledigen. Nun sollen deshalb vermehrt Aufgaben zur selbständigen Erledigung an die Verwaltung delegiert werden. Damit das im Bereich der Technischen Baukommission überhaupt möglich ist, muss das Pensum des Bauverwalters erheblich erweitert werden. Mit der Aufstockung – die mit Mehrkosten von rund 50’000 Franken verbunden ist – kann erreicht werden, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates substanziell entlasten können. Der erhöhte Geldbedarf ist im Finanzplan bereits enthalten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 30.03.2007 - 13:22:00