• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Herdenschutzmassnahmen für die kommende Weidesaison jetzt planen

Die Finanzierung der Sofortmassnahmen 2023 zur Unterstützung des Herdenschutzes gegen den Wolf ist gesichert. Das Bundesamt für Umwelt bestätigt, dass Ende März 2023 die angepassten Ausführungsbestimmungen zum Herdenschutz publiziert werden.

Die 4 Mio Franken stehen für die zusätzliche Verstärkung der bereits gültigen Herdenschutzmassnahmen zu Verfügung, namentlich für Hirtenunterkünfte, Zaunmaterial, Hilfspersonal und Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung wegen Wolfsschäden. Die Vertreter der betroffenen Kantone und der Weidetierhalter begrüssen die Bereitschaft des Bundes, die Leidtragenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen.

Trotz grossen Anstrengungen fällt Bilanz des vergangenen Weidejahres ernüchternd aus. Die Wolfspopulation wächst ungebremst. Alleine in den Kantonen Wallis und Graubünden wurden 2022 145 Wölfe nachgewiesen. Die Schäden an Nutztieren nahmen erneut sprunghaft zu insbesondere mit Angriffen auf geschützte Herden, auf Grossvieh wie Mutterkühe, Rinder, Esel oder Pferde. In Wolfsgebieten sind Begegnungen mit Wölfen in und um Siedlungen jederzeit möglich.

Das Fazit der vergangenen Weidesaison ist klar: ohne eine wirksame Bestandregulierung der Wolfsbestände droht die Weidewirtschaft grossflächig zu verschwinden. Die als Erfolg des Artenschutzes gefeierte Rückkehr des grossen Beutegreifers in die alpine Kulturlandschaft kippt ohne griffige Steuerinstrumente ins Gegenteil: der Verlust von artenreichen extensiven Weidegebiete mit hoher Biodiversität und landschaftlich einzigartigem Wert. Die Kosten für den Herdenschutz, die Mehrbelastungen der Kantone im Vollzug, die Entschädigung der gerissen und vermissten Tiere, der moralische und immaterielle Schaden an Menschen und Tieren ist durch den Artenschutz nicht mehr zu rechtfertigen.

Nach der erfolgreichen Wiederausbreitung der Wölfe im Alpenraum braucht es jetzt Massnahmen zum Schutz der artenreichen Weidegebiete und der Menschen. Der gesetzliche Rahmen muss so ausgestaltet werden, dass nebst der wirkungsvollen Bestandesregulierung der Wolf in Gebieten vereinfacht entfernte werden kann, wo Herdenschutz nicht oder nur schwer möglich ist, und wo er eine potenzielle Gefahr für die Menschen darstellt, wie in und um Siedlungsgebiete. Nur mit einer stabilen Wolfspopulation in dafür geeigneten Gebieten kann die betroffene Bevölkerung in Zukunft umgehen.

 

Quelle: VSLvGRT
Titelbild: Symbolbild © Pat-s pictures – shutterstock.com

Schweiz / 01.03.2023 - 11:02:36