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Handelskammer Thurgau: Ja zum neuen Steuergesetz

TG. Die Industrie- und Handelskammer Thurgau empfiehlt die Steuergesetzrevision 2010 zur Annahme. Die Abstimmung findet am 27. September 2009 statt.

Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau hat einstimmig die Ja-Parole zur Steuergesetzrevision 2010 beschlossen. Die Vorlage macht den Kanton Thurgau zu einem attraktiveren Wohn- und Wirtschaftsstandort. Massgebend für den Vorstandsentscheid war die Tatsache, dass die Steuerreform verkraftbar ist. Dem Kanton Thurgau fliessen aus dem nationalen Finanzausgleich bedeutend mehr Mittel als früher zu. Kanton und Gemeinden ver-fügen gegenwärtig über ein Eigenkapital von mehr als 800 Millionen Franken. In den Jahren 2010 und 2011 gilt zudem eine Übergangsregelung mit einer bloss mässigen Entlastung und entsprechend geringen Einbussen beim Steuerertrag.

Die Steuergesetzrevision 2010 entlastet alle Steuerzahlenden und insbesondere auch den Mit-telstand. Sie sieht Entlastungen für jene Kategorien von Steuerpflichtigen wie die Alleinste-henden vor, die von den bisherigen Reformschritten nicht profitiert haben. Es handelt sich um eine sozialverträgliche Vorlage, was vom unverdächtigen „Tages-Anzeiger“ bestätigt wird. Im Kanton Uri ist eine ähnliche Regelung seit diesem Jahr mit grossem Erfolg in Kraft. Die Urner Regierung hat per 2011 bereits eine weitere Steuersenkungsrunde angekündigt.

Das neue Steuergesetz stellt in erster Linie eine Bestandespflege dar. Es trägt dazu bei, dass gute Steuerzahler, denen während vielen Jahren eine weit überdurchschnittliche Steuerlast aufgebürdet wurde, auch in Zukunft im Kanton bleiben. Die Thurgauer Wirtschaft begrüsst es, wenn gleichzeitig steuerliche Hürden für den Zuzug von Kaderleuten abgebaut werden.

Der Thurgau gehörte Ende der 1980er-Jahre zu den steuergünstigen Kantonen der Schweiz und belegte den dritten Rang auf der Steuerrangliste. In den 1990er-Jahren rutschte auf der Kantonsrangliste weit nach hinten und entwickelte sich zum Hochsteuerkanton. Dieses Image haftet ihm nach wie vor an. Dank einer Reihe von Steuergesetzrevisionen ab 1999 erreichte er beim Gesamtindex der Steuerbelastung zuletzt den 5. Rang. Dieser Index wird in der Zwischenzeit nicht mehr erhoben.

Der Kanton Thurgau dürfte aktuell bereits hinter diesen guten 5. Rang zurückgefallen sein. Ohne das neue Steuergesetz wird er wegen der zahlreichen Steu-erreformen in anderen Kantonen rasch weitere Ränge einbüssen und sich bestenfalls noch im Mittelfeld bewegen.

ThurgauThurgau / 13.08.2009 - 12:16:31