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Grosser Rat ändert Einbürgerungspraxis nicht

Frauenfeld/TG. Das Thurgauer Kantonsbürgerrecht wird im Grossen Rat auch künftig im Rahmen einer Sammelabstimmung über alle Gesuche erteilt.

Über ein einzelnes Gesuch kann befunden werden, wenn einem entsprechenden Ordnungsantrag
zugestimmt wurde.
Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Motion von Hermann Lei (SVP) mit 71 zu 36 abgelehnt, in der eine Änderung dieser Praxis verlangt wurde. Hinter Leis Antrag stand einzig die SVP-Fraktion. Lei hatte beantragt, die Geschäftsordnung des Grossen Rates zu ändern: Über Einbürgerungsgesuche solle einzeln abgestimmt werden, sobald ein Grossratsmitglied dies verlange. Er und die SVP erklärten am Mittwoch, durch die Sammelabstimmung sei keine unverfälschte Willensbekundung möglich.

Nicht Abstimmung aufzwingen

Bereits das Grossratsbüro hatte beantragt, die Motion abzulehnen. Es begründete diese Haltung damit, dass Gesuchsteller nicht durch eine Ratsdiskussion an den Pranger gestellt werden sollten. Ein Einzelner solle dem Kantonsparlament keine Abstimmung aufzwingen können. Diese Meinung hatte zuvor bereits FDP-Kantonsrat Hans Munz vertreten. Er verwies zudem darauf, dass gesetzlich die Gemeinde sowie der Bund die Hauptarbeit bei der Überpüfung der Einbürgerungsgesuche zu leisten hätten. So lange diese Regelung gelte, dürfe der Grosse Rat eine Entscheidung nicht einfach nach Gutdünken kippen.

Gemeindeentscheid massgebend

Dadurch beeinträchtige man die Gemeindeautonomie und schüre die Staatsverdrossenheit. Auch SP-Sprecher Heinz Herzog verwies auf die Rechtslage.Diese lasse die Verweigerung des Kantonsbürgerrechts nur zu, wenn die Entscheidung der Gemeinde und des Bundes nachweisbar falsch seien.

Es könne nicht angehen, nur auf Grund von Vermutungen und Verdächtigungen den Beschluss einer Gemeinde umzustossen. Auch CVP-Sprecher Josef Bieri befürchtete, dem Grossen Rat könnte eine Diskussion über ein einzelnes Gesuch aufgezwungen werden, zu dem diesem keine neuen Erkenntnisse vorlägen.

Solche Diskussionen gehörten in die Justizkommission, welche die Gesuche und Entscheide der Gemeinden prüfe. Brigitta Hartmann (GP) hatte zuvor darauf verwiesen, dass sich öffentlich geäusserte Vorwürfe des Motionärs und seiner Partei gegen zwei Einbürgerungswillige im vergangenen Jahr als falsch erwiesen hatten.

ThurgauThurgau / 26.08.2009 - 10:59:45