• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Griechenmord vor Obergericht

Ausserrhoden. Im «Griechenmord» von Herisau fordert der Staatsanwalt härtere Strafen für den Haupttäter und die drei Mitangeklagten.

Die Berufungsverhandlung fand – wie schon die Verhandlung vor Kantonsgericht – unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Kantonsratssaal statt. Zu beurteilen ist das Tötungsdelikt an einem 38-jährigen Griechen im Februar 2005 in Herisau. Der Mann wurde auf offener Strasse aus etwa zwei Metern Distanz erschossen.

Der Schütze, ein heute 33-jähriger Kosovare, wurde Mitte 2006 vom Kantonsgericht wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Zuchthausstrafe von neun Jahren verurteilt. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die drei Mitangeklagten wurden in erster Instanz vom Tötungsvorwurf freigesprochen.

Geplante Racheaktion
Damit war der Staatsanwalt nicht einverstanden. Er schilderte die Tat am Dienstag als geplante, gemeinsame Racheaktion nach einer Schlägerei, bei der einer der Angeklagten einen Nasenbeinbruch erlitten hatte. Ob alle vier Angeklagten den Tod des Griechen wollten oder in Kauf nahmen, liess der Staatsanwalt offen.

Er forderte für den Haupttäter zehn Jahre Zuchthaus und eine Busse. Für die drei Mitangeklagten, zwei gebürtige Mazedonier und einen Kosovaren im Alter von 23, 27 und 33 Jahren, beantragte er Freiheitsstrafen von mindestens zweieinhalb Jahren, zwei Jahren und 15 Monaten, eventuell bedingt oder teilbedingt.

Jeder der vier Männer sei entscheidend an der Tat beteiligt gewesen. Sei es als Anstifter und Drahtzieher, als Begleiter des Schützen oder indem er das Opfer unter dem Vorwand, es solle sein Auto umparkieren, aus der Wohnung lockte. «Es war nicht die Tat eines Einzelnen», betonte der Ankläger.

Zwei Freisprüche gefordert
Die Verteidiger der drei Mitangeklagten sahen dies anders. Es gebe keinerlei Beweise für eine planmässige Aggression, obwohl sich die vier Männer zuvor in einem Kebab-Lokal getroffen hatten. Die drei Mitangeklagten hätten nicht gewusst, dass der Haupttäter eine geladene Waffe auf sich trug.

Sie hätten mit dem Griechen nur reden wollen, wegen des vorangegangenen Streits. Einer der Männer sei mitgegangen, um zu schlichten und um zu verhindern, dass sein jüngerer Brüder eine Dummheit begehe. Zwei Verteidiger forderten für die Mitangeklagten Freisprüche. Der dritte akzeptierte das Strafmass der Vorinstanz, sechs Wochen Gefängnis auf Bewährung wegen Drohung.

Der Anwalt des Haupttäters beantragte eine deutliche Strafmilderung auf zwei Jahre Gefängnis und Busse. Damit käme der Mann, dank Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs, sofort auf freien Fuss.

Verteidiger: keine «Exekution»
Die «Exekutionstheorie» der Anklage wies der Verteidiger vehement zurück. Der Mann habe nicht die Absicht gehabt, den Griechen zu erschiessen. Er habe sich von diesem bedroht gefühlt und aus Angst die Waffe gezogen. Den Schuss habe er aus Notwehr oder aus Fahrlässigkeit abgegeben.

Der Anwalt der Mutter und zweier Geschwister des Opfers forderte für die Angehörigen Genugtuung von total 51 000 Franken. Das Urteil des Obergerichts wird in den nächsten Tagen bekanntgegeben.

Zur Berufungsverhandlung kam es, weil der Hauptäter das erstinstanzliche Urteil anfocht. Einer der Mitangeklagten, den das Kantonsgericht wegen Unterlassung der Nothilfe zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt hatte, zog den Fall ebenfalls weiter. Berufung oder Anschlussberufung erhob auch der Staatsanwalt.

Das Urteil steht noch aus.


Ältere Artikel zu diesem Thema:
«Prozess: Grieche auf offener Strasse erschossen» vom 10. Juli 2007

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 10.07.2007 - 15:39:00