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Gezielte Einsammelaktion von Waffen und Munition

Solothurn. Die Bevölkerung des Kantons hat in den nächsten Wochen Gelegenheit, bei der Kantonspolizei Waffen und Munition kostenlos der Entsorgung zuzuführen.

Mit den per 12. Dezember 2008 beschlossenen Änderungen im eidgenössischen Waffenrecht zur Verhinderung von Waffenmissbrauch sind verschiedene neue Vorschriften, insbesondere neue Pflichten zur Nachmeldung von Waffen in Kraft getreten.

So ist auch der Waffen- und Munitionsbesitz neu geregelt: Nur rechtmässig erworbene Waffen und Munition berechtigt zu deren Besitz. Wer bereits im Besitz bestimmter Waffen ist (Seriefeuerwaffen, Waffen mit Schalldämpfer oder Waffen die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen) muss diese innerhalb von drei Monaten bei der Kantonspolizei nachmelden.

Personen, die bestimmte Waffen erben, müssen innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Bewilligung bei der Kantonspolizei einholen. Bestimmte Feuerwaffen und wesentliche Waffenbestandteile (Jagdgewehre und Handrepetiergewehre wie z.B. Ordonnanzrepetiergewehre und Sportgewehre) sind innerhalb eines Jahres bei der Kantonspolizei zu melden.

Bürgerinnen und Bürger des Kantons Solothurn, welche im Besitz von Waffen und Munition sind, welche neu der Nachmeldepflicht unterliegen, haben nun Gelegenheit, anstelle der Einholung der Bewilligung diese kostenlos abzugeben und der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Im Februar und März ist dies jeweils Mittwochs zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr bei jedem Polizeiposten möglich. Doch auch nach Ablauf der Aktion wird die Kantonspolizei solche Gegenstände zwecks vorübergehender Lagerung oder endgültiger Entsorgung gratis entgegennehmen.

Informationsblätter mit detaillierten Angaben sowie Formulare zur Nachmeldung können auf der Homepage der Kantonspolizei Solothurn www.polizei.so.ch unter der Rubrik «Waffen» heruntergeladen werden.

SolothurnSolothurn / 09.02.2009 - 16:46:40