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Gesetz über Pensionskasse geht in Vernehmlassung

St.Gallen. Die Grundlagen für die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrpersonen sollen auf eine neue Basis gestellt werden.

Kernpunkte bilden dabei die Fusion und die Verselbständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse. Die Versicherungsleistungen sollen vereinheitlicht werden. Für die Altersleistungen ist ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorgesehen. Auf eine Ausfinanzierung der bestehenden Unterdeckung soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden.
Die Vorlage wurde vom Finanzdepartement und vom Bildungsdepartement unter Beizug verschiedener Experten erarbeitet. Das federführende Finanzdepartement gibt den Revisionsentwurf nun in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende November 2009.

Hauptelemente des Revisionsentwurfs

Die Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen und die kantonale Lehrerversicherungskasse sollen zusammengelegt (Fusion) und in die neue St.Galler Pensionskasse überführt werden. Die St.Galler Pensionskasse ist als selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung konzipiert. Sie ist rechtlich vom Kanton St.Gallen getrennt. Die Führung der St.Galler Pensionskasse ist paritätisch ausgestaltet. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge wird gewährleistet.
Die Vorsorgeleistungen für das Staatspersonal und für die Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule werden vereinheitlicht. Die Altersleistungen sind nach dem Beitragsprimat aufgebaut, die Leistungen bei Tod und Invalidität nach dem Leistungsprimat (Mischprimat). Der Wechsel für die Altersleistungen vom Leistungs- zum Beitragsprimat wird mit einer versicherungstechnisch korrekten Übergangsordnung geregelt. Der vorsorgemässige Leistungsstandard für die versicherten Personen wird sowohl bezüglich Rentenanwartschaften, als auch bezüglich Beiträgen gewahrt (garantierte Mindestaltersrenten und Höchstbeiträge). Die Übergangsordnung gilt für diejenigen Personen, welche am Stichtag des Wechsels das Alter 45 überschritten haben und vor mehr als fünf Jahren in die Versicherung eingetreten sind.
Das dienstrechtliche, ordentliche Rücktrittsalter wird gemäss dem separaten Entwurf eines neuen Personalgesetzes, für welches bis Ende September 2009 die Vernehmlassungsphase läuft, auf das Alter 65 angehoben. Am bisherigen Leistungsziel für die Altersrenten soll aber festgehalten werden. Die Altersrenten sind deshalb im Rücktrittsalter 65 höher als im Rücktrittsalter 63. Sie werden im Alter 65 mit einem Umwandlungssatz von 6.4 Prozent berechnet. Die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente wird auf Alter 58 bis Alter 70 vergrössert (heute von Alter 60 bis Alter 63). Die Arbeitnehmenden können ab Alter 58 freiwillig in den Ruhestand treten. Der Bezug der Altersrente kann unabhängig vom Ende der Berufstätigkeit bis Alter 70 aufgeschoben werden. Je später die Altersleistung bezogen wird, desto höher ist sie (heute ab Alter 63 keine Erhöhung mehr).

Auf eine Ausfinanzierung der Unterdeckung soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Der Kanton St.Gallen soll aber für die St.Galler Pensionskasse haften (Staatsgarantie). Die Staatsgarantie fällt automatisch weg, wenn die St.Galler Pensionskasse drei Jahre lang über genügend Vermögen verfügt, um allein für die Sicherheit einstehen zu können. Die finanzielle Situation der St.Galler Pensionskasse wird einerseits durch eine versicherungstechnische Korrektur der Versicherung mit höheren Beiträgen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie andererseits mit einer Verzinsung der Unterdeckung auf eine stabilere Grundlage gelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Das Gesetz über die St.Galler Pensionskasse bewirkt keine unmittelbaren Ausgaben auf einen bestimmten Stichtag. Die zu erwartenden Mehrausgaben verteilen sich auf die Jahre, die der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der St.Galler Pensionskasse folgen. Es handelt sich einerseits um höhere Versicherungsbeiträge sowie andererseits für den Kanton St.Gallen zusätzlich um Zinsen für die Verzinsung der Unterdeckung.
Die erwarteten jährlichen Zinslasten für den Kanton St.Gallen betragen rund 24 Millionen Franken. Die jährlichen Mehrbeiträge für den Kanton St.Gallen betragen zwischen 8 und 11 Millionen Franken. Diese Beträge können sich wesentlich ändern, je nach zukünftiger Entwicklung der Finanzmärkte, der Vermögenserträge, des Personalbestandes und der Lohnsummen.
Bei der St.Galler Pensionskasse entstehen einmalige finanzielle Belastungen in Form einer Rückstellung für die Übergangsgeneration sowie in Form der Erhöhung der Rentenverpflichtungen als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 Prozent auf 3.5 Prozent. Diese finanziellen Belastungen bewirken keine unmittelbaren Ausgaben. Es sind bilanzmässige Verpflichtungen der St.Galler Pensionskasse.
Das Gesetz über die St.Galler Pensionskasse untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

Hintergründe der Revision
Die berufliche Vorsorge hat in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Wandel erlebt. Der Schwerpunkt im gesellschaftlichen Verständnis hat sich verschoben vom freiwilligen Engagement eines sozial eingestellten Arbeitgebenden zu einem verbindlichen Anspruch der Arbeitnehmenden auf Sicherung ihrer Sozialvorsorge, insbesondere auf Sicherung der Altersvorsorge. Die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge sind zudem in Bewegung. Sowohl die versicherungstechnischen Daten, welche den langfristig ausgelegten Versicherungen in der beruflichen Vorsorge zugrundegelegt sind, als auch die übergeordneten bundesrechtlichen Vorgaben haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert.
Eine erhöhte allgemeine Lebenserwartung und zunehmende Veränderlichkeit der Anstellungsverhältnisse durch Fluktuationen der Arbeitskräfte sowie flexiblere Arbeitszeitmodelle und Entlöhnungssysteme bedingen Anpassungen der beruflichen Vorsorge für das Staatspersonal und für die Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule.
Aufgrund dieser und weiterer Herausforderungen hatte die Regierung im September 2006 eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Grundlagen für eine umfassende Revision der kantonalen Vorsorgeeinrichtungen – der Versicherungskasse für das Staatspersonal (VKStP) und der Kantonalen Lehrerversicherungskasse (KLVK) – zu erarbeiten. Die anspruchsvollen Projektarbeiten, welche auch die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung umfassten, konnten in diesem Sommer abgeschlossen werden.

St.GallenSt.Gallen / 04.09.2009 - 09:17:53