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Geschäfte des Gemeinderats

Lutzenberg. Die Gemeinde Lutzenberg informiert über die Sitzungen des Gemeinderats.

Der Gemeinderat Lutzenberg hat an seinen letzten beiden Sitzungen diverse Geschäfte behandelt.

Teilzonenplan Sonnhalde II
Auf der Parzelle Nummer 111 der Grundeigentümerin Mista GmbH wird ein Haus geplant. Damit der Rebberg südlich des Hauses durchgehend erstellt werden kann und aus ortsplanerischen Gründen wurde seitens der Bauherrschaft ein längliches Gebäude gewählt. Dies bedingt, dass ein Teilzonenplan erlassen wird, da Bauteile in die Grünzone ragen. Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Haufen nördlich der Haufenstrasse unmittelbar angrenzend an die Krete. Es umfasst eine ca. 720 Quadratmeter grosse Fläche die in eine Bauzone umgezont werden soll (zurzeit landwirtschaftlich genutzt) und eine Zweckbestimmung der Grünzone von ca. 1350 Quadratmeter.

Nach einem längeren Verfahren konnte der Gemeinderat anfangs September den Teilzoenplan Sonnhalde II genehmigen und dem Planungsamt zur Genehmigung einreichen. Gleichzeitig wird in den nächsten Wochen mit der neuen Eigentümerin eine Vereinbarung abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist, dass die Gemeinde Lutzenberg einen Teil der Krete für 3-4 öffentliche Anlässe pro Jahr benutzen kann.

Rechtsprovokation
Gemäss Schreiben vom 30. März 2007 beantragt Andreas Aemisegger die Aufhebung des Flurweges Nr. 165, der über die Parzellen-Nummern. 44 und 368 führt. Grund ist die Bisonhaltung mit einem Festhag. Der Fussweg liegt direkt am Gehege der Tiere und würde im Bereich des Hofes das Vorhaben behindern. Aus Sicht des Gemeinderates kann der öffentliche Weg aufgehoben werden. Der Weg wird nicht mehr begangen und ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieses Weges ist nicht mehr gegeben.

Gleichzeitig ist durch den Staatsstrassenausbau Hohe Lust – Hellbüchel der letzte Teil des Weges sehr steil geworden. Es sind in der Nähe genügend Alternativen vorhanden. Seit dem 29. September 2007 bis zum 29. Oktober 2007 läuft auf der Gemeindeverwaltung die öffentliche Auflage. Allfällige Einsprachen gegen die Aufhebung des öffentlichen Fussweges Nr. 165 sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei Lutzenberg zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

Funk-Relaisstation für die RHB
Die Rorschach-Heiden-Bergbahn betreibt seit vielen Jahren eine Betriebsfunkanlage. Diese ist für bahnbetriebliche und baudienstliche Belange unerlässlich, und sie spielt auch im Sicherheitsbereich eine grosse Rolle. Um genügende Verbindungen zwischen den Bahnhöfen und den Zügen auf der Strecke von Heiden über Wienacht-Tobel bis Rorschach-Hafen zu gewährleisten, braucht es eine Relaisstation, die auf der Krete nordwestlich der Bahnlinie stationiert werden muss. Bisher war die Relaisstation im Restaurant Helvetia in Wienacht installiert und in Betrieb. Weil dieses Gebäude in absehbarer Zeit abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, musste die Anlage demontiert werden. Die Suche nach einem anderen Standort führte nach Wienacht zum Feuerwehrdepot.

Eine Computersimulation ergab eine gute Funk-Abdeckung für die Bahnstrecke. Zudem ist auf dem Gebäude bereits die Funkantenne der Feuerwehr installiert. Im Gebäudeinneren muss ein Apparatekasten in der Grösse von ca. 550x400x250 mm montiert werden. Dieser enthält einen Sender, einen Empfänger und eine Speiseinheit. Dazu braucht es einen Stromanschluss 230V sowie eine Zuleitung zur Antenne. Die Antenne wird an den bestehenden Mast moniert. Die abgestrahlte Sendeleistung darf gemäss Konzession maximal 6W betragen. Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), SR 814.710 vom 23. Dezember 1999, Art. 61 und 71 (Beilage) fällt diese Anlage nicht unter die Meldepflicht.

Der Gemeinderat hat den Standort auf dem Feuerwehrdepot in Wienacht genehmigt. Bevor die Antenne installiert und in Betrieb genommen werden darf, muss ein Verfahren nach Eisenbahngesetz im ordentlichen Verfahren durchgeführt werden. Dabei wird das Gesuch in der Gemeinde zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Der Gemeinderat hat als Bedingung für die Zustimmung entschieden, dass die Appenzeller Bahnen dafür besorgt sein müssen, dass direkt betroffene Grundeigentümer (im Umkreis von 30m) mittels eines Infoschreibens auf die Auflage aufmerksam gemacht werden.

Gestaltungsplan Tobelmühle (Zwirnerei Bäumlin)
Im Jahr 2006 wurde die Gewerbeliegenschaft der Zwirnerei Bäumlin AG durch Brand weitgehend zerstört. Ziel der Bauherrschaft ist, den Betrieb am Standort Tobelmüli schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Dabei soll der Gewerbebau weitgehend in alter Form wieder aufgebaut und den heutigen Bedürfnissen an die Produktion angepasst werden. Damit das heutige Dachgeschoss besser genutzt werden kann bzw. für die Maschinen sowie die erforderlichen Arbeitsabläufe genügend Raum zur Verfügung steht, muss der Kniestock sowie die Firsthöhe um 3.65m bzw. 0.70m erhöht werden. Für die übrigen Bauten und Bauteile auf dem Grundstück sind keine Änderungen vorgesehen. Da das alte Gewerbegebäude den geltenden Vorschriften bezüglich der Gebäudehöhe und in gewässerrechtlicher Hinsicht widerspricht, kann eine Erweiterung nur mit einem Quartier- oder Gestaltungsplan erfolgen. Die Erweiterung betrifft lediglich die Gebäude- und Firsthöhe, welche in einem konkreten Bauprojekt definiert sind.

Die Parzelle Nummer 1 mit dem Gebäude Vers. Nr. 119 ist der Gewerbezone zugeteilt. Für die Gewerbezone gelten folgende Überbauungsvorschriften gemäss BauR vom 26.5.1998:

– Abstandsziffer z: 0.8
– Gebäudehöhe max.: 8 Meter

Der niedergebrannte Gewerbebau grenzt im Nordwesten unmittelbar an den Klusbach (Gebäudefundament dient als Ufermauer). so dass eine eindeutige Bestimmung der bestehenden Gebäudehöhe nicht möglich ist. Die bestehende Gebäudehöhe liegt jedoch sowohl im Nordwesten sowie im Südwesten über den erlaubten 8 Meter. An der südöstlichen Fassade misst die Gebäudehöhe ca. 8.15 Meter.

Der vorliegende Gestaltungsplan bzw. das Bauprojekt sieht die Erhöhung der Gebäudehöhe um 3.65 Meter auf die Kote von 466.21 m ü.M. vor (bisher 462.56 m ü.M.). Damit weiterhin ein Satteldach mit einer geringen Neigung von 10° erhalten bleibt, wird zudem die Firsthöhe um 0.70 m auf die Kote von 467.26 m ü.M. angehoben (bisher 466.56 m ü.M.). Um eine gewisse Toleranz und allfälligen Plananpassungen vorzubeugen, legt der Gestaltungsplan folgende Höhenmasse fest:

– maximale Gebäudehöhe 466.50 m ü.M.
– maximale Firsthöhe 467.50 m ü.M.

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Gestaltungsplan an seiner Sitzung vom 26. September 2007 erlassen. Er wird vom 6. Oktober 2007 bis 5. November 2007 öffentlich aufgelegt. Allfällige Einsprachen gegen den Gestaltungsplan sind schriftlich begründet, innerhalb der vorgenannten Frist, bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, z.Hd. des Gemeinderats einzureichen. Zu Einsprachen und Rekursen (Art. 47 Baugesetz) nach diesem Gesetz und den Ausführungserlassen ist legitimiert (Art. 111 Baugesetz), wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.

Schützenhaus
Noch im Jahr 2007 soll das ehemalige Schützenhaus Gitzbüchel in einen Veranstaltungs- und Begegnungsraum aus- resp. umgebaut werden. Deshalb hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung entschieden, dass Arbeitsvergaben von rund 100’000 Franken über die Bau- und Umweltschutzkommission vergeben werden können.

Immomesse vom 14. bis 16. März 2008
Die Gemeinde Lutzenberg wird an der nächsten Immomesse 2008 ebenfalls wieder am Gemeinschaftsstand des Kantons Appenzell A.Rh. präsent sein.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 04.10.2007 - 13:10:00