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Gemeinderat erlässt Videoreglement

Romanshorn/TG. Mit einem massvollen Einsatz von Videoüberwachsungsanlagen wird ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung geleistet und vor allem auch präventiv Wirkung erzielt.

Der Gemeinderat hat ein Videoreglement verabschiedet, damit die Rechtsgrundlage geschaffen wird für bestehende und künftige Videoüberwachungsanlagen. Das Videoreglement wird den Romanshorner Stimmberechtigten an der Budgetgemeindeversammlung vom 16. November 2009 zur Genehmigung unterbreitet.
In Romanshorn werden seit einigen Monaten bei zwei Abfallsammelstellen Videoüberwachungsanlagen eingesetzt. Die Erfahrungen sind sehr gut. Die Ordnung und Sauberkeit haben sich deutlich verbessert, das wilde Ablagern von Abfall ist zurückgegangen. Aufgrund der guten Erfahrungen hat der Gemeinderat für das Bahnareal ein Videoüberwachungskonzept erarbeitet.

Massnahmenpaket erarbeitet
Der Bahnhof hat für Romanshorn eine zentrale Bedeutung. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Romanshorner Bevölkerung auch in diesem Gebiet gerecht zu werden, hat sich der Gemeinderat Ende 2007 entschieden, neben den Securitas-Patrouillen in einem zweiten Schritt die Strassenbeleuchtungszeit auszudehnen. Mit einer dritten Massnahme kommt nun in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Bahnpolizei und den SBB eine Videoüberwachung zum Zug. Verschiedene unerfreuliche Vorkommnisse auf dem Bahnhofplatz und dem Bahnareal bestätigen zudem die Notwendigkeit des Videoüberwachungskonzeptes, welches der Gemeinderat im März 2009 beschlossen hat.

Prävention

Im Herbst 2009 werden Videokameras in den Bereichen Bahnhofhalle, Personenunterführung, Perron 1 und Veloabstellplatz installiert. Die Videoüberwachungsanlage soll vor allem präventiven Charakter haben und das Sicherheitsgefühl erhöhen, aber auch zur Aufklärung von Straftaten (inkl. Vandalismus) dienen.

Rechtliche Grundlagen

Die Videoüberwachung auf dem Bahnareal ist durch übergeordnetes Recht geregelt. Für angrenzende Bereiche oder andere Standorte im öffentlichen Raum ist die rechtliche Grundlage der Gemeinde mit einem „Videoreglement“ sicherzustellen. Dieses schafft die Rechtsgrundlage für bestehende und künftige Videoüberwachungsanlagen.

Straftaten verhindern
Unter Videoüberwachungsanlagen werden Aufnahmegeräte für Bild und Ton mit Aufzeichnung und Speicherung auf Datenträgern verstanden. Ein Monitoring (Echtzeitüberwachung) ist nicht vorgesehen. Das Videoreglement bezweckt die Videoüberwachung „ausschliesslich zur Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Mit dem Videoreglement wird eine generelle, verdachtsunabhängige Überwachung ermöglicht.

Genehmigung an Gemeindeversammlung
Mit dem Erlass des Videoreglementes wird die Rechtsgrundlage für bestehende und künftige Videoüberwachungsanlagen geschaffen. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit einem massvollen Einsatz von Videoüberwachungsanlagen einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu leisten. Das Videoreglement wird den Romanshorner Stimmberechtigten an der Budgetgemeindeversammlung vom 16. November 2009, 20.00 Uhr, grosser Bodansaal, zur Genehmigung unterbreitet.

ThurgauThurgau / 04.09.2009 - 09:07:21