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«Freund des Hauses» muss neun Monate ins Gefängnis

Trogen/AR. Weil er die Tochter seines Freundes sieben Jahre lang immer wieder begrapscht und sexuell missbraucht hat, muss ein heute 62-jähriger Mann ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten.

Die Anklage hatte eine teilbedingte Strafe von mindestens zwei Jahren gefordert. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch oder eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens neun Monaten.

Die Strafe fiel relativ gering aus, weil ein Teil der Taten zwischen 1990 und 1997 verjährt ist. Das Gericht konnte nur die Zeitspanne von Mitte 1994 bis 1997 beurteilen, wie die zuständige Gerichtsschreiberin am Donnerstag erklärte.

Der Verurteilte muss dem Opfer eine Genugtuung von 5000 Franken plus Zinsen bezahlen. Er ist schadenersatzpflichtig für eine allfällige zukünftige Therapie des Opfers. Damit wurde den Anträgen der Anwältin der Geschädigten entsprochen. Es wurde keine Therapie angeordnet.

Fast jede Woche Auf den Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind von 2007 trat das Gericht nicht ein. Darüber muss das Kreisgericht Rorschach entscheiden, das die Strafe verhängt hatte.

Die Anklage war vom Wahrheitsgehalt der Aussagen des Opfers überzeugt. Der nicht geständige Täter, damals 43, hatte ab 1990 die siebenjährige Tochter seines Freunds nahezu jede Woche betatscht und an den Genitalien und Brüsten berührt.

Als das Opfer 20 Jahre alt war und den Täter zur Rede stellen wollte, missbrauchte er sie auf der Stelle. Einzig diese Tat gestand er; den Kindsmissbrauch bestritt er vehement. Die junge Frau erstattete 2007 Anzeige, nachdem sie bei der Arbeit in einem Kinderheim missbrauchte Mädchen kennen gelernt hatte. Sie habe ähnliche Fälle verhindern wollen, sagte sie vor Gericht.

Geschwiegen
Als Kind habe sie nicht gewagt, sich gegen die Übergriffe zu wehren. Sie habe ihren betrunkenen Vater als sehr aggressiv erlebt; er schlug ihre Mutter. Der Mann arbeitete bei ihrem Vater und ass im Haus zu Mittag. Er sei unter dem Vorwand, ihr „bei Hausaufgaben zu helfen“, ins Kinderzimmer gekommen und habe
sie begrapscht.

Auch beim Fahren auf seinem Töff habe er sie in sexueller Absicht berührt und so getan, als ob es Zufall wäre. Sie habe ihn mehrmals aufgefordert, sie in Ruhe zu lassen. Er habe geantwortet, sie solle „nicht so tun“. Gewalt wandte er nicht an; zum Geschlechtsverkehr kam es nicht.

Sich geschämt
Das Mädchen schwieg auch noch, als sie mit 14 ausweichen konnte. Einer Schulkollegin, die von ihrem Stiefbruder missbraucht worden sei, habe niemand geglaubt; sie sei verspottet worden. Deshalb habe sie jahrelang geschwiegen. Sie habe sich geschämt.

Auch beim Missbrauch als Erwachsene sei sie völlig gelähmt gewesen. Auf dem Computer des Täters fand die Polizei harte Manga-Pornografie (japanische Comic-Pornos): Sexuelle Handlungen mit Kindern, Ausscheidungen und Tieren.

Das seien „Lappalien“, fand der Verteidiger des Angeschuldigten. Dem Opfer unterstellte er „falsche Erinnerungen“ und er ortete den „Mangel an Beweisen“, weil es „schon so lange her“ sei.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 27.08.2009 - 12:12:34