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Freisprüche für Impf-Verweigerer in Appenzell

Appenzell. Das Bezirksgericht Appenzell hat zwei Landwirte freigesprochen, die sich geweigert hatten, ihre Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen.

Grund für den Freispruch war eine unklar formulierte Verfügung des Kantonstierarztes.
Gerichtspräsident Caius Savary bestätigte einen Bericht des „Appenzeller Volksfreunds“ vom Donnerstag. Mit der Frage nach dem Sinn oder Unsinn der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit befasste sich das Gericht allerdings nicht, wie Savary gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
Der Innerrhoder Kantonstierarzt hatte die Landwirte vor einem Jahr per Verfügung aufgefordert, ihre Tiere gegen die ansteckende Viruskrankheit zu impfen. Falls die Impfung nicht fristgerecht erfolge, werde ihr Betrieb auf ihre Kosten überwacht, hiess es in dem amtlichen Schreiben.

Angst vor Nebenwirkungen

Die Landwirte verweigerten die Impfung aus Angst vor Nebenwirkungen, zeigten sich aber einverstanden mit einer Überwachung ihrer Tiere. Für dieses Verhalten wurden sie mit bedingten Geldstrafen und je 200 Franken Busse bestraft. Dagegen erhoben sie Einsprache.
Das Bezirksgericht kam zum Schluss, die Verfügung des Kantonstzierarztes sei unklar formuliert gewesen. Die Landwirte hätten die Überwachung ihrer Betriebe als zulässige Alternative zur Impfung verstehen können. Sie wurden daher freigesprochen und für ihre Kosten entschädigt.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 27.08.2009 - 14:19:44