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Feuerverbot in Inner- und Ausserrhoden

AI/AR. Momentan herrscht akute Waldbrandgefahr. Nach Ausserrhoden weist jetzt auch Innerrhoden auf das Feuerverbot im Wald und in Waldnähe hin.

Da seit dem 4. April 2007 im Appenzellerland kaum mehr Niederschläge gefallen sind und wegen dem Waldbrand in Urnäsch, besteht eine akute Waldbrandgefahr. Die Bevölkerung wird deshalb aufgefordert, jegliches Feuern im Freien zu unterlassen.

Feuern in Waldesnähe verboten
Gemäss der Kantonalen Waldgesetzgebung ist das Feuern im Wald oder in Waldesnähe grundsätzlich verboten, beziehungsweise nur an bewilligten Feuerstellen sowie an anderen geeigneten Stellen gestattet, sofern mindestens ein Abstand von vier Metern zum nächsten Baum eingehalten wird. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Forstamtes ist zudem das Verbrennen von Schlagabfällen nicht erlaubt. Bei Waldbrandgefahr wegen Trockenheit wie sie zur Zeit herrscht, ist das Feuern im Wald und in Waldesnähe auf jeden Fall verboten.

Kein generelles Feuerverbot – noch nicht
Bereits haben einige andere Schweizer Kantone – so etwa Luzern, Tessin, Graubünden, Uri, Schwyz und Jura – ein generelles Feuerverbot erlassen, Appenzell Ausserrhoden hat nach einer umfassenden Einschätzung aber beschlossen, darauf noch zu verzichten. Die aktuelle Lage wird aber laufend überprüft. Sollte die aussergewöhnliche Trockenheit weitergehen, könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein allgemeines Feuerverbot erlassen werden. Die letzte derartige Massnahme wurde im vergangenen Sommer ergriffen.

Sollte die aussergewöhnliche Trockenheit jedoch andauern, müsste zu einem späteren Zeitpunkt der Erlass eines allgemeinen Feuerverbotes geprüft werden. (Weitere Auskünfte erteilt unter anderem Peter Raschle, Oberförster Appenzell Innerrhoden, 071 788 95 71)

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 24.04.2007 - 13:43:00