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Fahrlässige Tötung = 18 Fr. Busse?

Trogen. Seit dem 1. Januar gilt ein neues Strafgesetz: Statt Gefängnis- werden vermehrt Geldstrafen verhängt.

Am 1. Januar fiel der Startschuss für ein neues Gesetz, welches bei leichteren Delikten vermehrt Geld- statt Gefängnisbussen erteilt. Die Ursachen dieser Gesetzesrevision reichen in die 80er Jahre zurück. Damals war man der Meinung, Freiheitsstrafen würden nicht zur Sozialisierung der Täter beitragen. Tendenziell herrschte eine eher weiche Grundstimmung.

Geänderte Stimmung
Diese Stimmung hat inzwischen geändert, wie Walter Kobler, Präsident des Ausserrhoder Kantonsgericht, meint. «Es gab eine enorme Entwicklung in der Gesellschaft in den letzten 25 Jahren», sagt Kobler gegenüber 20 minuten. Heute sei das Klima härter. Delikte wie das Fahren im angetrunkenen Zustand sollen strenger bestraft werden – so seien die Erwartungen. Darum glaubt Kobler, dass das neue Gesetz zur falschen Zeit gekommen ist: «Es werden Strafen propagiert, die von aussen weicher wirken und von einem grossen Teil der Bevölkerung auch so wahrgenommen werden», meint Kobler.

Riesige Unterschiede
Eine Gefängnisstrafe wird mit «Einschliessen» verbindet, eine Geldstrafe wirkt dagegen harmloser. Die Strafen sind einkommensabhängig; darum kann es unter Umständen dazu kommen, dass für eine fahrlässige Tötung ein Einkommensschwacher mit 18 Franken gebüsst wird – ein reicher Mensch dagegen über eine Million zahlen müsste.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 21.01.2007 - 16:22:00