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Etwa 700 nicht bewilligte Bauten und Anlagen am See

Frauenfeld/TG. Zwischen Horn und Eschenz gibt es im Thurgau etwa 1000 Bauten und Anlagen, die der Nutzung des Bodensees dienen.

Etwa 700 davon wurden nie bewilligt.  Nun wird geprüft, ob sie gebührenpflichtig sind. Durch die seit dem Jahr 2000 nicht bezahlten Gebühren seien dem Kanton jährlich zwischen 50’000 und 100’000 Franken entgangen, schreibt die Kantonsregierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von SVP-
Kantonsrat Walter Knöpfli.
 
Genau liessen sich diese entgangenen Gebühren nicht beziffern, weil noch nicht klar sei, wieviele der nicht bewilligten Bauten überhaupt gebührenpflichtig seien. Dazu gehört beispielsweise, dass geklärt werden muss, ob die Anlagen nicht überwiegend der Öffentlichkeit dienen.

2,50 bis 10 Franken pro Quadratmeter
Seit das neue Wassernutzungsgesetz im Thurgau im Jahr 2000 in Kraft trat, muss für die „räumliche Nutzung von Oberflächengewässern durch Bauten und Anlagen“ eine jährliche Gebühr zwischen 2,50 und 10 Franken pro Quadratmeter bezahlt werden.
Seither haben sich die Behörden erst einmal drauf konzentriert, diese Forderungen bei neuen Bauvorhaben geltend zu machen. Dazu gehörten Hafenplanungen in Bottighofen, Altnau und Romanshorn und Flächenkonzessionierungen für gewerbliche Bootsliegeplätze.

Kein zusätzliches Personal
Weil der Kanton kein zusätzliches Personal habe anstellen wollen, sei die Nachkonzessionierung alter Anlagen zurückgestellt worden, schreibt die Regierung. Ab 2010 würden die Eigentümer solcher – inzwischen erhobener –
Anlagen nun zur Nachkonzessionierung aufgefordert.
 
Gehe man davon aus, dass jede der 700 nicht genehmigten Anlagen etwa 25 Quadratmeter Platz brauche und dafür 5 Franken pro Quadratmeter erhoben würde, so wären dem Kanton jährlich 87’500 Franken entgangen. Allerdings sei noch nicht klar, ob alle Anlagen bestehen blieben, sobald sie gebührenpflichtig würden.

ThurgauThurgau / 04.09.2009 - 11:46:09