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Etappenziel zur durchgehenden Bahnlinie erreicht

AR/AI/SG. Nach einer mehrjährigen Projektierungs- und Planungsphase haben die Appenzeller Bahnen die Pläne und Unterlagen zur Durchmesserlinie Appenzell–St.Gallen–Trogen beim Bundesamt für Verkehr eingereicht.

Mit diesem wichtigen Schritt wird ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zu einer durchgehenden Bahnverbindung zwischen Appenzell–St.Gallen–Trogen erreicht.

Vor zirka vier Jahren wurde die Idee der Verbindung der beiden Eisenbahnlinien St.Gallen–Trogen und St.Gallen–Gais–Appenzell neu aufgenommen und in diversen Einzelprojekten vertieft geprüft und erarbeitet. Die konkreten Pläne zur sogenannten Durchmesserlinie liegen nun vor und wurden dem Bund für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz eingereicht. In den folgenden Wochen wird der Bund die Unterlagen im Detail prüfen.

Nach der Prüfung unter Federführung des Bundesamtes für Verkehr, erfolgt die öffentliche Auflage des Projektes während 30 Tagen im Herbst dieses Jahres. Der genaue Zeitpunkt der Auflage wird von den Behörden öffentlich publiziert. Nach heutigem Planungsstand gehen die Appenzeller Bahnen davon aus, dass die definitive Baubewilligung bis Ende 2010 vorliegt.

Verschiedene Teilprojekte notwendig
Damit die Durchmesserlinie als Ganzes den erwarteten Nutzen bringt, sind fünf grössere Teilprojekte notwendig. Dank einer guten Zusammenarbeit mit den beteiligten Kantonen und der Stadt St.Gallen, konnte der heutige Planungsstand erreicht werden. Eigentliches Herzstück der Durchmesserlinie ist die Verbindung der beiden Eisenbahnlinien im Bahnhof der Appenzeller Bahnen in St.Gallen. Das bautechnisch grösste Projekt ist der geplante Tunnel in der Ruckhalde, der die notwendige Fahrzeitersparnis bringen soll, um ohne zusätzliche Bauwerke den Kantonen den integralen ¼-Stunden Takt anbieten zu können.

Aktueller Planungsstand des Projektes bei rund 90 Mio. Franken
Die Kosten der eingereichten Infrastrukturbauten belaufen sich auf 89.9 Millionen Franken. Der Bund finanziert voraussichtlich rund die Hälfte des Gesamtbetrages im Rahmen des Agglomerationsprogrammes und der ordentlichen Finanzierung nach Eisenbahngesetz. Der restliche Betrag wird von den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden getragen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 10.07.2009 - 08:44:24