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Erbin streitet um Hodler-Bild aus jüdischem Besitz

St.Gallen. Eine Ausstellung im Kunstmuseum St. Gallen wirft die Frage um eine gerechte Lösung für ein Hodler-Bild aus ehemals jüdischem Besitz wieder auf.

Die Erbin erhebt Anspruch auf die «Stockhornkette mit Thunersee», die Besitzer wollen das Bild in der Stiftung belassen.

1935 sah sich der jüdische Industrielle Max Silberberg gezwungen, einen grossen Teil seiner Kunstsammlung zu versteigern, da er unter dem Druck der Nationalsozialisten in finanzielle Nöte geraten war. Ferdinand Hodlers «Stockhornkette mit Thunersee» kam für 3800 Reichsmark, umgerechnet knapp 7000 Franken, unter den Hammer.

Wer der Käufer war, ist bis heute unbekannt. Mitte der 1940er-Jahre kam das Bild wieder in die Schweiz zurück. 1985 ersteigerte es der St. Galler Alt-Regierungsrat Simon Frick in der Galerie Kornfeld in Bern.
Gerta Silberberg, die Schwiegertocher von Max Silberberg, erhebt seit Jahren Anspruch auf das Hodler-Bild in St. Galler Besitz. Seit 2001 versuche sie, «vermögensrechtliche Fragen hinsichtlich des Hodler-Bildes zur Diskussion zu stellen», heisst es in der «NZZ» vom Dienstag. Simon Frick habe sich indes nicht durchringen können, sich auf die Anfrage der Erbin einzulassen.

Das Bild von Ferdinand Hodler (1853-1918) gehört zu einer Serie von 33 Ansichten des Gebirgszuges, die zwischen 1904 und 1913 entstanden sind. Eines dieser Werke war im Dezember 2006 bei Sothebys in Zürich für 5,7 Millionen Franken versteigert worden.

Ort der Erinnerung
Zurzeit befindet sich das Bild im Depot des Kunstmuseums St.Gallen. Im Rahmen der aktuellen Ausstellung «eMotion», welche experimentell die Erfahrungen der Museumsbesucher untersucht, soll die «Stockhornkette mit Thunersee» gezeigt werden.
«Ein Museum ist ein Ort der Erinnerung», sagte Roland Wäspe, Direktor des Kunstmuseums St. Gallen, auf Anfrage der SDA. Das Kunstmuseum St. Gallen setze sich intensiv mit der Herkunft der ausgestellten Bilder auseinander.
Diese Haltung macht sich bezahlt: 2001, als es im Kulturgüter-Streit um das Werk «L’Odalisque» von Camille Corot zu einer Einigung kam, vermachten die Besitzer und Erben das Bild zu gleichen Teilen den Kunstmuseen St. Gallen und Basel.

Stiftung kann nicht vollzogen werden

Auch die «Stockhornkette mit Thunersee» befinde sich in Privatbesitz. «Das Kunstmuseum St. Gallen kann hier also keinen Einfluss nehmen», meint Wäspe.  Simon Frick, inzwischen 95-Jährig, habe das Bild gutgläubig bei einem renommierten Auktionshaus erworben.
Inzwischen habe Simon Frick und seine Frau Charlotte für das Hodler-Bild und andere Werken eine nach ihnen benannte Stiftung errichtet. Solange mit der Erbin keine Lösung gefunden ist, könne die Stiftung nicht aktiv werden, sagt der St. Galler Museumsdirektor.
Bei einem anderen Gemälde aus dem Besitz von Max Silberberg konnte bereits vor zehn Jahren eine Einigung erzielt werden. Das Bündner Kunstmuseum hat «Die Nähschule im Waisenhaus Amsterdam» (1876) von Max Liebermann an Gerta Silberberg zurückgegeben. Das Bild war 1992 als Schenkung nach Chur gekommen.

Internationale Richtlinien

Im vorliegenden Fall gibt die Anlaufstelle Raubkunst beim Bundesamt für Kultur (BAK) in Bern keine Stellungnahme ab, wie deren Leiter Benno Widmer gegenüber der SDA sagte. Zuständig sei die Anlaufstelle nur bei Kulturgütern im Besitz der Eidgenossenschaft.
Internationale Richtlinien zum Thema Raubkunst bestehen seit dem Washingtoner Abkommen von 1998. Die Schweiz hat das Abkommen ratifiziert. Rechtlich bindend ist es allerdings nicht, wie Widmer weiter sagte.

St.GallenSt.Gallen / 23.06.2009 - 15:37:16