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Deutsche Schüler aus dem Thurgau sorgen für Unmut in Konstanz

Kreuzlingen/TG/Konstanz/D. 203 Schulkinder aus dem Thurgau gehen in Konstanz zur Schule.

Als Konstanzer Kinder wegen solcher Grenzgänger nicht an ihrem Wunschgymnasium angenommen wurden, hing der Haussegen schief. Am Dienstag wurden die abgewiesenen Kinder nun doch noch aufgenommen.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Aufsichtsbehörde für die Konstanzer Schulen, teilte mit, dass die Kinder, deren Eltern der Umteilung in andere Gymnasien widersprochen hatten, doch noch ans Wunschgymnasium dürfen.

Für das nächste Schuljahr sollen „klare Vorgaben“ erarbeitet werden. Die Situation sei nämlich nur für dieses Jahr „befriedet, aber noch nicht zufriedenstellend gelöst“.
Nirgends überquerten in Baden-Württemberg soviele Schulkinder täglich Staatsgrenzen, wie zwischen Kreuzlingen TG und Konstanz, erklärt dazu Alfons Bank, Sprecher der Schulabteilung beim Regierungspräsidium.

Mehr Einnahmen, aber kaum mehr Kinder
Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge ziehen immer mehr Deutsche aus dem Raum Konstanz (D) ins benachbarte Kreuzlingen oder andere Thurgauer Gemeinden am Bodenseeufer. Den Thurgauer Gemeinden bringt das zwar zusätzliche (Schul-)Steuern, aber wenig zusätzliche Schulkinder.
Viele Deutsche schicken ihre Kinder nämlich weiterhin nach Konstanz in die Schulen. Allein aus Kreuzlingen sind es nach Angaben des Thurgauer Amtes für Kindergarten und Volksschule 179, weitere 24 kommen aus anderen Gemeinden.

Einheimische abgewiesen

In Konstanz hat das nun kurz vor Schuljahresschluss erstmals zu ernsthaften Auseinandersetzungen geführt. Die Eltern mehrerer Kinder hatten Widerspruch gegen die Schulzuteilung ihrer Kinder eingelegt.
Sie waren sauer, weil ihre Kinder nicht ins gewünschte Gymnasium durften, dieses aber gleichzeitig Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz aufgenommen hat.  Sie sind der Meinung, ortsansässige Kinder sollten vorgezogen werden.

Den in die Schweiz gezogenen Landsleuten, die ihre Kinder aber weiterhin in deutsche Schulen schicken, wird „Rosinenpickerei“ vorgeworfen: Steuern zahlten sie in Deutschland nicht mehr, die (Schul-)Leistungen wollten sie aber weiterhin in Anspruch nehmen.

Auf der Suche nach neuen Regeln

Der Konstanzer Bürgermeister Claus Boldt, zuständig für die Schulen, wünscht sich „eine Handreichung vom Land für die Schulleitungen“, damit geklärt werden könne, ob die Landesgrenze kein Kriterium für die Schülerzuteilung sein könne.
Im Regierungspräsidium will man nun bis in einem Jahr für die Schulleitungen „neue, juristisch haltbare Kriterien für ihre Ermessensentscheidungen“ erarbeiten. Man spreche deshalb jetzt mit den Kantonsbehörden, um Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel seien.

Kein Schulgeld
Sicher ist, dass die Konstanzer Schulen von ihren grenzüberschreitenden Schülern kein Schulgeld verlangen können. Das verhindert das baden-württembergische Schulgesetz. Das Thurgauer Schulgesetz wiederum lässt laut Walter Berger, Chef des Amtes für Volksschulen, auch keine Zahlung zu.
Berger und das Regierungspräsidium fänden es sinnvoll, wenn möglichst viele der neu zugezogenen deutschen Kinder im Thurgau in die Schule gingen. „Wir haben ein politisches Interesse daran, dass diese Kinder hier integriert werden“, so Berger.

Dass es für die Schulgemeinden in Kreuzlingen auch finanzielle Vorteile haben könne, die Kinder nicht in die Schulen aufnehmen zu müssen, bestreitet der Kreuzlinger Schulpfleger: Die Kinder könnten in bestehende Klassen aufgenommen werden.

Schulsysteme

Die Schulsysteme im Thurgau und in Konstanz (D) sind zwar ähnlich – aber der Teufel steckt im Detail. Ein solches Detail ist die Kompetenz der Schulleiter in Baden-Württemberg, über die Aufnahme der Schulkinder in ihre Schulen zu entscheiden.
In Baden-Württemberg, dem deutschen Bundesland, an das die Schweiz grenzt, sind die Gemeinden zwar Schulträger, aber die Lehrkräfte werden vom Land angestellt.  Die Kosten für die Schulen werden aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt, gesonderte Schulsteuern gibt es nicht.
Das baden-württembergische Schulgesetz sieht – wie die meisten kantonalen Schulgesetze – vor, dass die Kinder in „ihrem“ Schulbezirk zur Schule gehen müssen. Das sind gewöhnlich die Schulhäuser, die dem Elternhaus am nächsten liegen.

Wie in der Schweiz gibt es in begründeten Fällen auch Ausnahmen. Bei den Gymnasien, die den Kantonsschulen entsprechen, können Kinder und Eltern selbst wählen, welches Gymnasium sie bevorzugen.
Erst wenn in einem Gymnasium keine Plätze mehr frei sind, teilt die Schulleitung die Kinder einem anderen Gymnasium im gleichen Ort zu.  Gemeindegrenzen dürfen dabei keine Rolle spielen. Die Grenzen der Bundesländer dagegen spielen die gleiche Rolle wie Kantonsgrenzen.

ThurgauThurgau / 21.07.2009 - 15:52:11