• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Dealer vor Gericht – Mysteriöser Drahtzieher im Dunkeln

St.Gallen. Ein Drogendealer, der rund 5 Kilogramm Heroin verkauft haben soll, machte in der Berufungsverhandlung einen mysteriösen Drahtzieher für die Drogengeschäfte verantwortlich.

Am Montag stand er zusammen mit einem Komplizen vor Kantonsgericht St. Gallen. Die beiden Männer hatten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil des Katonsgerichts St. Gallen steht noch aus.
Das Kreisgericht Untertoggenburg-Gossau hatte im November 2008 die beiden Männer wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Der Drogenkurier wurde zu 33 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, verurteilt, sein Chef zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Im Sommer 2006 soll der Hauptangeklagte nach Kosovo gereist sein. Dort bestellte er 10 Kilogramm Heroin. Zurück in der Schweiz versteckte er die Drogen verpackt in einem Plastiksack in einem Pneulager am Bodensee.
Der Schweizer, der ursprünglich aus dem Kosovo stammt, bestreitet die Einfuhr des Heroins. Eigentlicher Drahtzieher des Drogenhandels sei der unbekannte „Dugi“, sagt der Angeschuldigte am Montag vor Gericht. „Dugi“ habe ihn wegen einer Familiengeschichte erpresst. Weder den richtigen Namen von „Dugi“ will er kennen, noch etwas vom Heroin im Pneulager gewusst haben. „Das Gefängnis macht eben vergesslich“, sagte der 35-Jährige.

Mildere Strafen gefordert

Sein Verteidiger forderte einen Freispruch von der zusätzlichen Anklage wegen Nötigung und eine Reduktion der Strafe. Eine höhere Strafe von 9 Jahren forderte dagegen die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe seine Drogengeschäfte unbeirrt weitergeführt, trotz laufender Probezeit. Der Mann war bereits im November 2005 vom Bezirkgericht Zürich wegen Handels mit Heroin zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden.
Sein Komplize, ein heute 28-jähriger Mann aus dem Kosovo, führte als „Läufer“ die Herointransporte für den Hauptangeklagten durch und wurde von diesem dafür entschädigt. Die Mengen variierten von 20 bis 400 Gramm. Im Prozess belastete er den Dealer. Dieser habe direkt Heroin aus dem Kosovo beziehen wollen, sagte der ansonsten wortkarge Angeklagte.

Der Drogenkurier legte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe sich aus Geldmangel in die Sache eingelassen, sagte er. Sein Verteidiger beantragte eine mildere Bestrafung von 24 Monaten und den bedingten Vollzug der gesamten Strafe. Die Staatsanwaltschaft forderte die Abweisung der Berufung.

St.GallenSt.Gallen / 17.08.2009 - 17:08:21