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„Cannabis-Legalisierung“ stösst in SOGEKO auf Zustimmung


Anbau, Handel, Besitz, Konsum und Abgabe von Cannabis sollen legalisiert werden.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates SOGEKO folgt dem Beschluss des Regierungsrats mit grosser Mehrheit.

Der Volksauftrag Standesinitiative „Cannabis-Legalisierung“ wurde im Mai 2021 vom Kantonsrat erheblich erklärt. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, einen Vorschlag für eine Standesinitiative an den Bundesgesetzgeber mit folgenden Forderungen zu unterbreiten: Anbau, Handel, Besitz, Konsum und Abgabe von Cannabis sollen legalisiert und analog zur geltenden gesetzlichen Regelung zu alkoholischen Getränken reguliert werden.

Nach Auffassung des Regierungsrates sollte das bestehende generelle Verbot von Cannabis durch eine sorgfältig erarbeitete Neuregulierung abgelöst werden. Dabei sollen insbesondere einem strikten Jugendschutz und einer verstärkten Prävention Rechnung getragen werden. Eine Standesinitiative des Kantons Solothurn kann allenfalls dazu beitragen, die Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung zu beschleunigen. Inhaltlich ist sie deckungsgleich mit der auf nationaler Ebene eingereichten parlamentarischen Initiative zur „Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz“.

Heimatschein: Tiefere Hürden dank Digitalisierung

Der Zugriff auf die Datenbank Infostar ist die Grundvoraussetzung für die elektronische An- und Abmeldung bei den Einwohnergemeinden. Mit der Änderung der solothurnischen Gesetzgebung werden die nötigen Rahmenbedingungen für Infostar geschaffen: Eine Digitalisierung in diesem Prozess wird möglich. Dies hat die Erleichterung zur Folge, dass bei einem Umzug im Kanton Solothurn der Heimatschein nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes hinterlegt werden muss. Die SOGEKO begrüsst die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse soll nicht limitiert sein

Die im Gemeindegesetz verankerte Möglichkeit von Staatsbeiträgen von 100 Franken pro Einwohnerin und Einwohner an Zusammenschlüsse unter Einwohnergemeinden hat sich bewährt. Die in der Höhe angemessenen Beiträge bieten den Einwohnergemeinden Anreiz, ihre Strukturen zu überdenken und ihre Organisation zu optimieren. Aktuell setzt das Gemeindegesetz allerdings Schranken: So darf die Summe pro beteiligte Einwohnergemeinde aktuell 500’000 Franken nicht übersteigen. Zudem kann der Beitrag auf dem gleichen Gemeindegebiet nur einmalig ausgerichtet werden.

Diese beiden Einschränkungen erweisen sich für zukünftige Gemeindezusammenschlüsse als hinderlich und werden mit der Anpassung des Gemeindegesetzes beseitigt. Den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Mindestbeitrag von 50’000 Franken will die SOGEKO auf 100’000 Franken erhöhen. Gleichzeitig stimmt sie der Aufhebung des Höchstbetrages von 500’000 Franken zu.

Quelle: Kanton Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Yarygin – shutterstock.com


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News / 01.07.2022 - 16:01:44