• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Bürgerrechtsgesetz regelt neues Einbürgerungsverfahren

St.Gallen. Die Regierung hat den Entwurf des Bürgerrechtsgesetzes beraten und das Departement des Innern ermächtigt, dazu das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.

Die Vorlage setzt die am 17. Mai 2009 vom Volk gutgeheissene Verfassungsänderung um. Künftig werden die kommunalen Einbürgerungsräte auch über die Einbürgerung im Allgemeinen beschliessen unter Vorbehalt der Einsprache durch die Stimmberechtigten. Das Gesetz regelt das neue Auflage- und Einspracheverfahren, überführt das bestehende Dringlichkeitsrecht ins formelle Gesetzesrecht und berücksichtigt die erfolgten Änderungen des Bundesrechts. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. Oktober 2009.

Am 17. Mai 2009 haben die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen dem III. Nachtrag zur Kantonsverfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 65,3 Prozent zugestimmt. Diese Änderung muss nun im Bürgerrechtsgesetz umgesetzt werden. Dieses soll zudem das seit 1. Januar 2003 angewendete Dringlichkeitsrecht ablösen. Im Übrigen stellt der Entwurf eine weitestgehende Übernahme von bestehendem Recht ins formelle Gesetzesrecht dar. Einige bisherige Bestimmungen erfahren materielle Änderungen. Zudem werden die geänderten Bestimmungen des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes berücksichtigt.

Einbürgerungsrat als Einbürgerungsorgan – Mitbestimmung der Stimmberechtigten

Der neue Art. 104 der Kantonsverfassung legt fest, dass der Einbürgerungsrat auch bei Einbürgerungen im Allgemeinen über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts beschliesst. Im Gegensatz zu den Besonderen Einbürgerungen unterliegen diese Beschlüsse jedoch einem Auflage- und Einspracheverfahren. Der Einbürgerungsrat hat die beschlossene Einbürgerung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen. Innert einer Frist von 30 Tagen kann jede stimmberechtigte Person nach Einsicht in das Auflagedossier schriftlich und begründet Einsprache erheben. Liegt eine gültige Einsprache vor, muss das Gesuch der Bürgerversammlung beziehungsweise – in Gemeinden mit Parlament – dem Gemeindeparlament zur Erteilung des Orts- und Gemeindebürgerrechts unterbreitet werden. Dieses Verfahren gewährleistet die Mitsprachemöglichkeit der Stimmberechtigten im Einbürgerungsverfahren und erfüllt gleichzeitig die verfassungsmässigen Ansprüche auf Gewährung des rechtlichen Gehörs und Begründung des Entscheids.

Eignungskriterien und Wohnsitzerfordernisse werden konkretisiert

Bisher verzichtete der st.gallische Gesetzgeber auf eigene Eignungskriterien für die ausländischen gesuchstellenden Personen. Im Gesetzesentwurf werden nun eigene Voraussetzungen aufgenommen. Einer der wichtigsten Indikatoren für eine erfolgreiche Integration ist die Fähigkeit der Verständigung mit der einheimischen Bevölkerung und den Behörden. Die Regierung prüfte aufgrund der gutgeheissenen Motion „Deutschtest im Einbürgerungsverfahren standardisieren“, ob konkrete Anforderungen an die Sprachkenntnisse ins Bürgerrechtsgesetz aufzunehmen sind. Sie kam zum Schluss, die konkreten Anforderungen an die sprachliche Kommunikationsfähigkeit der ausländischen Personen analog dem Ausländerrecht auf Verordnungsstufe festzulegen. Im Weiteren ist vorgesehen, dass für eine Gesuchstellung eine minimale Wohnsitzfrist von fünf Jahren in allen Gemeinden verlangt wird, und gesuchstellende Ausländerinnen und Ausländer über eine Niederlassungsbewilligung verfügen müssen.
Die Regierung hat die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes einer ersten Beratung unterzogen und das Departement des Innern ermächtigt, die Vernehmlassung durchzuführen. Die politischen Parteien und interessierte Organisationen wurden mit den Vernehmlassungsunterlagen bedient. Die

St.GallenSt.Gallen / 28.08.2009 - 08:48:19