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Brustkrebs-Screening-Programm – Interpellation von Anita Dähler

TG. Aufgrund der im Grossen Rat zu Diskussion anstehenden Interpellation zur Frage, ob ein organisiertes Mammographie-Screening-Programm im Thurgau eingeführt wird, greifen die Thurgauer-Medien ein sensibles Thema zum Teil mit reisserischen Schlagzeilen auf.

An Brustkrebs erkranken in der Schweiz pro Jahr etwa 5000 Frauen und 35 Männer. Mit rund 1’500 Todesfällen pro Jahr ist Brustkrebs die häufigste Krebstodesursache bei Frauen in der Schweiz. Diese Zahlen rufen nach Brustkrebsfrüherkennungsprogrammen.

Opportunistisches versus organisiertes Screening

Bereits heute kennen alle Kantone das opportunistische Screening, das mit  Aufklärungskam-pagnen auf die Wichtigkeit von Brustuntersuchungen aufmerksam macht. Zu Recht wird nun auch im Thurgau die Frage aufgeworfen, ob dies als Präventionsmassnahme genügend ist. Wird Brustkrebs nicht frühzeitig erkannt, so bedeutet es in aller Regel nicht nur enormes Leid für die Betroffenen, sondern generiert auch hohe Kosten: Behandlungs- und Sozialkosten so-wie volkswirtschaftliche Kosten etwa durch Arbeitsabsenzen und vorzeitigen Tod.

Zentrale Kritikpunkte an dem gegenwärtigen opportunistischen Screening sind die fehlende Dokumentation und Evaluation, die nicht vorhandene Trennung zwischen Früherkennungs-untersuchung und Abklärungsmammographie, die dezentrale Organisationsstruktur ohne Einladungssystem sowie mangelnde Qualitätskontrollen hinsichtlich der ärztlichen Leistung als auch der technischen Systeme.
Sowohl beim opportunistischen wie beim organisierten Screening-Programm, bei dem die Frauen schriftlich zur Mammographie eingeladen werden, sind die Betroffenen selbst gefor-dert, sich aus eigenem Antrieb für eine Untersuchung anzumelden. Vorteile des organisierten Screenings sind die Qualitätskontrolle und das Führen eines Krebsregisters. Dieses ist uner-lässlich, um zuverlässige statistische Zahlen zu erhalten. Krebs ist keine meldepflichtige Krankheit. Die statistischen Zahlen für die Gesamtbevölkerung werden auf der Basis der be-stehenden Zahlen hochgerechnet.

Kein Alleingang und Nutzung der vorhandenen Infrastruktur

Der Einführung eines organisierten Screening-Programms zur Brustkrebsprävention für Frau-en zwischen 50 und 70 Jahren im Kanton Thurgau kann unter folgenden Voraussetzungen positiv gegenüber gestanden werden:
Die Organisation und die Durchführung muss in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen, der das Screening-Programm noch in diesem Jahr einführt, geschehen. Das Programm soll insbesondere eine logistische Infrastruktur aufweisen, die effizient und kostengünstig nicht nur die Frauen zum Screening aufbietet sondern auch die Daten über die erfolgten Screenings erhebt und damit auch für die Forschung nutzbar macht. Dass dabei die vorhandene Infra-struktur des Brustkrebszentrums in Münsterlingen genutzt wird, ist selbstverständlich. Nach den vom Bund vorgesehenen acht Jahren der Durchführung des Screening-Programms ist eine Standortbestimmung vorzunehmen und der Grosse Rat ist in geeigneter Weise über die Er-kenntnisse zu informieren. Auch muss gewährleistet sein, dass die obligatorische Krankenver-sicherung die Screening-Mammographien dauerhaft übernimmt, wie dies die Gesundheits-kommission des Ständerats in einer entsprechenden Motion des Nationalrates gutgeheissen hat.

ThurgauThurgau / 24.08.2009 - 12:08:31