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Bitterer Melander- Beigeschmack für Handwerker

Oberriet/SG. Der deutsche Fischzüchter Hans Raab zügelt seine Melander-Farm vom Rheintal ins Saarland. Zurück lässt er unbezahlte Handwerker.

Heute erschien das jüngste Amtsblatt des Kantons St. Gallen. Raabs Fischfarm ist darin in der Rubrik «Schuldbetreibung und Konkurs» ein Thema. Das Konkursverfahren über der Niederlassung der HaRa International Aktiengesellschaft mit Sitz in Schaan FL wurde eröffnet und wird eingestellt, sofern bis 3. August nicht ein Gläubiger einen Vorschuss von 10’000 Franken zu leisten bereit ist.

Handwerker streiten um Geld
Der zuständige Beamte machte gegenüber der SDA keine weiteren Angaben zum Konkursverfahren. Anders der Geschäftsführer einer auf Tiefenbohrungen spezialisierten St. Galler Unternehmung. «Wir streiten mit Hans Raab vor dem Handelsgericht um rund 700’000 Franken», erklärt Stefan Berli, Geschäftsführer
der Foralith GmbH.

Mit diffusen Behauptungen wolle sich Raab um die Begleichung eines Teils der Rechnung drücken. Die Foralith GmbH bohrte im Rheintal rund 1300 Meter tief, damit Raabs afrikanische Welse im Wasser der richtigen Qualität schwimmen konnten. Die Verhandlung vor dem Handelsgericht St. Gallen ist auf den 21.
Oktober 2009 anberaumt.

Auch Baumeister beharren auf Recht
Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von fünf Rheintaler Baumeistern streitet vor dem Handelsgericht mit Raab um rund 150’000 Franken, wie deren Rechtsanwalt gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Die ARGE wie die Foralith GmbH dürften zu ihrem Geld kommen; sie haben ein Bauhandwerkerpfandrecht auf der stillgelegten Fischfarm. Das noch laufende Konkursverfahren ist für sie quasi unbedeutend.

Tötungsmethode hier unzulässig
Hans Raab ist ein streitbarer Zeitgenosse. Im April dieses Jahrs hatte er von der St. Galler Regierung unter lautem Medienecho gefordert, das geltende Tierschutzgesetz anzupassen und seine Tötungsmethode zuzulassen. Die St. Galler Regierung ging nicht darauf ein und stellte sich voll und ganz hinter ihren
Veterinär.

Raab liess laut Amtsblatt verbreiten, die Behörden liessen mit der Durchsetzung der geltenden Gesetze in Fischfarmen «Tierquälerei bis Mord» zu. Dagegen wehrt sich das kantonale Gesundheitsdepartement im Amtsblatt in einer Stellungnahme. Die Behauptungen Hans Raabs entbehrten jeder Grundlage und seien haltlos, heisst es darin.

Raab lässt seine Fische nun in Saarbrücken schlachten: Er lässt die in 27 Grad warmem Wasser schwimmenden Tiere herunterkühlen, was sie nach seinen Angaben zu 80 Prozent betäubt. Danach werden die Fische in einer sich langsam drehenden, mit Eisscherben gefüllten Trommel entschleimt. Schliesslich werden die Welse maschinell getötet.

Keine «Lex Melander»
Das ist in Deutschland und in der EU zulässig. Weil der Kanton St. Gallen nicht auf seine Forderungen eingegangen war, machte Hans Raab seine Fischfarm in Oberriet ein gutes Jahr nach der Eröffnung bereits wieder dicht. In den Bau der Anlage hatte er gegen 40 Millionen Franken investiert und zuletzt 20 Mitarbeiter angestellt. Den Schweizer Markt will Raab nicht mehr mit Melander beliefern. Damit dürften die Rheintaler Handwerker und die St. Galler Bohrfirma leben können – um ihr Geld streiten sie mit Raab noch.

St.GallenSt.Gallen / 28.07.2009 - 15:59:30