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Berufsbildungsfonds würde der Berufsbildung schaden

St.Gallen. Die Regierung erläuterte im Regierungsgebäude ihre Standpunkte zu zwei der Abstimmungsvorlagen vom 27. September.

Stellungnahme der St.Galler Regierung:

Im Zentrum standen die Einheitsinitiative „Für die Schaffung eines Berufsbildungsfonds (Lehrstelleninitiative)“ und die beiden Gesetzesinitiativen „Schutz vor dem Passivrauchen für alle“ und „Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen“ über die das St.Galler Stimmvolk in gut drei Wochen abstimmen wird.

Zu den Vorlagen nahmen an der Medienorientierung Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes, und Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Stellung. Über die weiteren Vorlagen – V. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz, Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen sowie Sanierung und Erweiterung Kantonsschule Heerbrugg – hatte die Regierung am Montag informiert.

Mittel der Lehrstelleninitiative ungeeignet

Die Lehrstelleninitiative von Jungsozialisten und Gewerkschaften verlangt die Schaffung eines von der Wirtschaft zu finanzierenden Berufsbildungsfonds und bezweckt mit diesem eine qualitative und quantitative Verbesserung des Lehrstellenangebotes. Die Regierung bestreitet nicht die Zielsetzung der Initiative, erachtet aber zusammen mit der grossen Mehrheit des Kantonsrates das Mittel des finanziellen Anreizes als ungeeignet zur Förderung des Ausbildungsangebotes. Sie ist sogar davon überzeugt, dass mit der finanziellen und administrativen Mehrbelastung der Wirtschaft deren Motivation und Engagement für die Nachwuchsausbildung gefährdet würden.

Der Kanton St.Gallen verfügt über ein bewährtes und gut funktionierendes duales Berufsbildungssystem, erläuterte Regierungsrat Kölliker an der Medienorientierung: Der haltlosen Unterstellung der Befürworter der Initiative, wonach die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Kanton St.Gallen schlechte Perspektiven hätten, sei daher mit Vehemenz zu widersprechen. Das Gegenteil ist zutreffend: Dank dem überdurchschnittlichen Engagement der st.gallischen Wirtschaft verfügten die Jugendlichen im Kanton St.Gallen erwiesenermassen über sehr gute und vielseitige Perspektiven nach ihrem Schulabschluss.
Regierungsrat Kölliker hob besonders hervor, dass sich die positive Situation früherer Jahre im Sommer 2009 trotz Wirtschaftskrise in allen Teilen bestätigt und die Wirtschaft in ihrem Engagegement in keiner Weise nachgelassen hat. Schon Ende Mai 2009 hatten über 92 Prozent aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger ihre Anschlusslösung gefunden und zum gleichen Zeitpunkt waren auf dem kantonalen Lehrstellennachweis Lena mehr freie Lehrstellen gemeldet, als dass Jugendliche noch auf der Suche nach einer Lösung waren. Für Jugendliche mit Problemen beim Übertritt haben sich die vor zwei Jahren kantonalisierten Brückenangebote zur Verbesserung der Berufswahl- und der Berufsbildungsfähigkeit bewährt.

Der administrative und finanzielle Aufwand eines kantonalen Berufsbildungsfonds würde vor allem die KMU-Betriebe treffen, die einen überproportionalen Effort in der Berufsbildung leisten. Diese Betriebe reagieren aber besonders sensibel auf einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Gerade in der heutigen wirtschaftlich angespannten Situation sind finanzielle und administrative Mehrbelastungen der Wirtschaft zu vermeiden. Bei einer Annahme der Initiative würde den Betrieben auch das falsche Signal vermittelt, sie hätten die Wahlmöglichkeit, entweder selber Ausbildungsplätze anzubieten oder die Verantwortung für die berufliche Grundbildung gegen Bezahlung auf den Staat zu überwälzen.
Die Regierung ist davon überzeugt, dass ein kantonaler Berufsbildungsfonds der heute gut funktionierenden und etablierten dualen Berufsbildung im Kanton St.Gallen schaden würde.

Keine Ausnahmebewilligungen für Raucherlokale

Seit dem 1. Oktober 2008 ist das Gesetz „Schutz vor Passivrauchen“ im Kanton St.Gallen in Kraft. Der Vollzug durch die Gemeinden befriedigt nicht überall. In einigen Regionen oder Gemeinden wurden deutlich mehr Ausnahmebewilligungen zur Führung eines Raucherlokals erteilt als in anderen. Die Bewertungskriterien werden unterschiedlich umgesetzt. Diese Ungleichbehandlung führt immer wieder zu harscher Kritik an der bestehenden Regelung. Die breite Diskussion um den Schutz vor Passivrauchen hat sich politisch in Form von zwei Gesetzesinitiativen niedergeschlagen.

„Schutz vor Passivrauchen für alle“ ist eine Initiative der Lungenliga St.Gallen, der Krebsliga St.Gallen-Appenzell und der Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen. Zwei zentrale Änderungen im Gesetz werden verlangt. Um einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen für die Bevölkerung gewährleisten zu können, sollen Ausnahmebewilligungen zur Führung von Raucherlokalen nicht mehr gestattet sein. In Zukunft sollen auch Fumoirs unbedient sein. Die Bevölkerung kann so vor Passivrauchen geschützt werden, wobei gleichzeitig Rücksicht auf Menschen genommen wird, die das Rauchen nicht aufgeben wollen oder können. Die Initiative bringt Klarheit in der Gesetzeslandschaft: die Schaffung von Transparenz, die Sicherung der Gleichbehandlung der Gastronomiebetriebe und die Möglichkeit des einfachen und klaren Vollzugs durch die Gemeinden.

Unklarheiten beim „Freiheitlichen Rauchergesetz“
Die Initiative „Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen“ wurde von der Raucherliga eingereicht. Die Gemeinden sollen Raucherlokale bewilligen, wenn die den Gästen zugängliche Fläche des gastgewerblichen Betriebs nicht mehr als 80m2 umfasst und gut belüftet ist. Mit Zustimmung des Personals soll dieses auch in Raucherlokalen und Fumoirs beschäftigt werden dürfen. Im Initiativbegehren der Raucherliga gibt es Unklarheiten über die Grösse und Beschaffenheit für ein Raucherlokal. Unklar sind auch die Begriffe „allgemein zugänglich“ und „gut belüftet“ sowie die Bestimmungen hinsichtlich der Zustimmung der Mitarbeitenden zur Beschäftigung in Raucherbetreiben und Fumoirs. Durch die Vielfalt der Möglichkeiten – vom Raucherlokal über das bediente und unbediente Fumoir bis hin zum Nichtraucherlokal – ändert sich am unbefriedigenden Resultat des aktuellen Gesetzesvollzugs kaum etwas.

Passivrauchen schädigt die Gesundheit vieler Menschen vor allem durch den entstehenden Feinstaub. Eine Studie der Lungenliga Schweiz hat ergeben, dass die Feinstaubbelastung in Raucherbetrieben 10- bis 20-mal höher liegt als der Grenzwert der Lufreinhalteverordnung. Auch hat das Passivrauchen einen starken Zusammenhang mit Herzinfarkten. In Schottland verminderte sich die Anzahl Hospitalisationen wegen akutem Herzinfarkt gesamthaft um 17% nach der Einführung von rauchfreien Restaurants.
„Ein konsequenter Schutz vor dem Passivrauchen für die Bevölkerung und die Arbeitnehmenden ist eine gute Präventionsmassnahme, welche uns nichts kostet, aber viel bringt“, erläuterte Regierungsrätin Hanselmann an der Medienorientierung. Passivrauchen koste in der Schweiz pro Jahr rund eine halbe Milliarde Franken.

St.GallenSt.Gallen / 02.09.2009 - 10:41:37