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Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater

St.Gallen. Die Delegierten der SVP des Kantons St.Gallen haben am vergangenen 26. August an ihrer Delegiertenvbersammlung in Zuzwil der Vorlage ein klare Absage erteilt.

Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert & Theater St. Gallen
Im Folgenden sollen Ihnen die Argumente für ein NEIN an der Urne näher dargelegt werden:

190 Millionen Franken Steuergelder in zehn Jahren
Die Genossenschaft „Konzert & Theater St.Gallen“ benötigt in Zukunft 39 Millionen Franken pro Jahr, um den Betrieb finanzieren zu können. An diesen Betrag soll der Kanton St. Gallen einen jährlichen Beitrag von rund 19 Millionen Franken bezahlen. Beim neuen Gesetz geht man von einer minimalen Laufzeit von zehn Jahren aus. Somit stimmen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons St.Gallen am Sonntag, 27.  September 2009 über eine Summe von insgesamt 190 Millionen Franken ab.

Der kantonale Anteil von jährlich 19 Millionen Franken soll gemäss Vorlage mit 11,5 Millionen aus dem Allgemeinen Staatshaushalt und mit 7.5 Millionen Lotteriefond bezahlt werden. Der Anteil aus dem Allgemeinen Staatshaushalt (ASH = direkte Steuergelder) ist viel zu hoch und der Anteil aus dem Lotteriefond zu klein. Die Gelder, welche dem Kanton St.Gallen aus Wetten in Form des Lotteriefonds (LF) zufliessen, sind genau für die Finanzierung solcher Kulturprojekte vorgesehen. Mit diesem neuen Gesetz werden aber in Zukunft weniger Gelder als bisher aus dem Lotteriefond und somit mehr aus dem allgemeinen Staatshaushalt genommen.
Unter dem Deckmantel dieser Vorlage am 27. September 2009 wird der Lotteriefonds für die Zukunft sogar noch entlastet. Es ist jedoch absolut falsch, wenn für „Konzert und Theaters St.Gallen“ der Lotteriefonds entlastet und der allgemeine Staatshaushalt noch mehr belastet wird.

Zu tiefer Eigenfinanzierungsgrad
„Konzert und Theater St.Gallen“ hat einen Finanzbedarf von 39 Millionen Franken. Davon werden nur rund 11.7 Millionen durch Eintritte und Sponsoring eingenommen. Dies entspricht einem Eigenfinanzierungsgrad von nur ca. 30 Prozent. Die restlichen 70 Prozent, sprich etwas über 27 Millionen Franken, muss die Öffentlichkeit berappen, damit der Betrieb von „Konzert & Theater St.Gallen“ eine ausgeglichene Rechnung präsentieren kann.

Übertriebene staatliche Kulturförderung für eine Minderheit!

Die Veranstaltungen von „Konzert & Theater St.Gallen“ wird von einer Minderheit der St.Galler Bürgerinnen
und Bürger besucht. Nun soll aber das Kulturbedürfnis dieser kleinen Gruppe mit jährlich 27 Millionen an
öffentlichen Geldern (Kanton 19 Millionen, Stadt 8 Millionen) gestillt werden? Dies entspricht auf jedem
verkauften Eintritt eine weitere öffentliche Subvention von 168 Franken! Kommt hinzu, dass die
Eintrittspreise für Veranstaltungen bei „Konzert & Theater St.Gallen“ alles andere als billig sind.

Geschenk mit finanziellen Konsequenzen

In dieser Vorlage ist enthalten, dass das Eigentum von der Tonhalle und dem Theater St.Gallen kostenlos von der Stadt an den Kanton St.Gallen übergehen. Dieses im ersten Augenblick grosszügige Geschenk von der Stadt an den Kanton hat einen Haken: Der Kanton ist somit in Zukunft für den Unterhalt all dieser Gebäude zuständig. Das kantonale Baudepartement schätzt, dass in den kommenden Jahren für beide Gebäude ein Investitionsbedarf von weiteren 17,5 Millionen notwendig sein wird.

Beteiligungen von angrenzenden Kantonen sind nicht gesichert.  Der neue Finanzausgleich (NFA) zwischen den Kantonen berechtigt den Erbringer von zentralörtlichen Leistungen, diese den anderen Kantonen in Rechnung zu stellen. Die Besuchererhebungen von „Konzert & Theater St.Gallen“ haben ergeben, dass beachtliche Besucherzahlen aus den Nachbarkantonen nach St.Gallen kommen. Die Regierung vom Kanton St.Gallen hat es bis jetzt jedoch verpasst diese nachgewiesenen zentralörtlichen Leistungen in der Höhe von rund 4 Millionen Franken bei den Nachbarkantonen einzufordern.
 
Keine Konsequenzen bei einem NEIN:
Eine Ablehnung der Vorlage über die Beiträge an die Genossenschaft „Konzert & Theater St.Gallen“ hat keine Konsequenzen. Es bleibt alles wie bisher!
•    Die Gebäude bleiben im Eigentum der Stadt St. Gallen.
•    Für den Unterhalt und Betrieb stehen die bisherigen Beiträge weiterhin zur Verfügung.
•    Alle Arbeitsplätze sind gesichert und bleiben erhalten.
 
Die kantonale Regierung hat die Möglichkeit, eine neue Vorlage mit einen neuen Finanzierungssystem auszuarbeiten und dem Volk vorzulegen.

St.GallenSt.Gallen / 03.09.2009 - 16:00:20