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Ausweisloser Autolenker vor Bundesgericht

Lausanne. Die Bünder Justiz muss neu über einen Autolenker urteilen, der ohne Fahrausweis versehentlich 35 Meter auf Schweizer Boden zurückgelegt hat.

Das Bundesgericht lässt ihn zwar nicht ganz ungeschoren davon kommen, verlangt aber eine Strafminderung.
 
Der St. Galler hatte seinen Schweizer Führerausweis im Juni 2006 für drei Monate abgeben müssen. In dieser Zeit reiste er mit seinem Wagen von Italien her in die Schweiz ein, offenbar in der Meinung, dass der Fahrausweisentzug im Ausland nicht gelte.
 
Um in der Schweizer Heimat nicht illegal unterwegs zu sein, hielt er beim Zollgebäude in Castasegna GR an, um seiner Gattin das Steuer zu überlassen. Was er nicht wusste: Die offizielle Schweizer Grenze verläuft schon 35 Meter vor der Kontrollstelle.
 
Neues Recht milder
Die Bündner Justiz verurteilte ihn für seine kurze Fahrt auf Schweizer Boden wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzug zu 2000 Franken Busse. Das Bundesgericht hat dem Mann nun in zweifacher Hinsicht Recht gegeben und den Fall zur Neufestlegung der Strafe an die Bündner Justiz zurückgeschickt.
 
Laut den Richtern in Lausanne kann ihm aufgrund der kurzen gefahrenen Strecke nur ein leichtes anstatt ein mittelschweres Verschulden angelastet werden. Zudem muss die Strafe nach milderem neuem Recht ausgefällt werden, weil dabei eine bloss bedingte Geldstrafe verbunden mit einer tieferen Busse droht.
 
Gemäss dem Urteil steht allerdings fest, dass er nicht bloss fahrlässig gehandelt, sondern in Kauf genommen hat, auf Schweizer Territorium zu fahren. Es sei ihm bewusst gewesen, den genauen Grenzverlauf nicht zu kennen. Aus Gleichgültigkeit habe er es indessen unterlassen, die Frage rechtzeitig abzuklären.

WaadtWaadt / 09.06.2009 - 11:04:38