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Aus dem Gemeinderat Teufens

Teufen/AR. Seit über 30 Jahren ist ein Teil des privaten Grundstücks Nummer 44 im Bereich westlich des Primarschulhauses Landhaus der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) zugeteilt.

Die Zuteilung erfolgte im Rah¬men des Zonenplans 1978 zur Sicherstellung einer Arrondierung der öffentlichen Zone im Landhaus und mit der Gesamtrevision der Ortsplanung Ende 1994 zur Freihaltung für den Bau des Schulhaus Landhaus. Die Grundeigentümer haben den Gemeinderat nun ersucht, diese nicht mehr für den Schulhausbau benö¬tigte Fläche in die Wohnzone W2b umzuzonen. Der Gemeinderat hat das Anliegen geprüft und – in einem früheren Verfahren – das Gesuch um Teil-Umzonung abgelehnt. Gestützt auf einen kantonalen Entscheid wurde die Frage der Umzonung nochmals geprüft. Die Gemeinde unterbreitete daraufhin den Grundei¬gentümern ein Kaufsangebot für die betroffene Fläche. Die Grundeigentümer lehnten dieses Angebot ab und halten an ihrem Begehren um Zuteilung zur Wohnzone W2b fest.

Im Hinblick auf einen längerfristig möglichen Erweiterungsbau beim Altersheim Lindenhügel gilt es jedoch, die dann verlustig gehenden öffentlichen Spielflächen an einem geeigneten Ort sicherzustellen.  Dies soll im südlichen Teil der Parzelle Nr. 44 an der Grenze zu Parzelle Nr. 124 im Ausmass von 1’505 m2 erfolgen. Gestützt darauf hat der Ge¬meinderat den Teilzonenplan Rothenbüel verabschiedet und öffentlich aufge¬legt.
Die Grundeigentümer haben dagegen Einsprache erhoben mit dem Antrag, die OE-Fläche sei auf ca. 1’100 m2 zu reduzieren; dies zugunsten einer verbesserten Überbauungsmöglichkeit des verbleibenden Grundstücks.
Der Gemeinderat hat die Einsprache mit dem Verweis auf die Wahrung der öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit den Spielflächen abgewiesen. Er empfiehlt bei Anwesenheit von 7 Mitgliedern ein¬stimmig, dem öffentlich aufgelegten Teilzonenplan Rothenbüel zuzustimmen.
Für die interessierten Stimmberechtigten besteht die Möglichkeit, sich vor Ort am Samstag, 5. September 2009, informieren zu lassen. Der Rundgang beginnt um 15.00 Uhr beim Kinderspielplatz nördlich des Alters- und Pflegeheims Haus Lindenhügel.

Kaminfegermeister und amtlicher Feuerungskontrolleur für Holzfeuerungen; Wechsel von Vater auf Sohn
Nach 36 Jahren und kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters hat Erich Kast per 31. Dezember 2009 seinen Rücktritt als Kaminfegermeister bekannt gegeben. Verbunden mit dieser Neuorientierung ist auch die Bertriebsübergabe an seinen Sohn Ralph Kast. Der Gemeinderat hat Ralph Kast per 1. Januar 2010 als Kaminfegermeister und amtlichen Feuerungskontrolleur für Holzfeuerungen gewählt; die abgeschlos¬senen Aus- und Weiterbildungen, die Mitarbeit im elterlichen Betrieb während den letzten Jahren sowie die von der Assekuranz AR erteilte Konzession für die Ausführung von Kaminfegermeisterarbeiten im Kanton Appenzell A. Rh. gewährleisten einen nahtlosen Übergang.
Der Gemeinderat dankt Erich Kast für seinen unermüdlichen Einsatz im Dienste des Umweltschutzes und wünscht Ralph Kast viel Erfolg in seinem neuen Aufgabengebiet.

Parkverbot auf der Ostseite der Sporthalle Landhaus
Bei Sportanlässen werden Autos regelmässig nicht nur auf den markierten Parkfeldern sondern auch entlang der Strassenränder abgestellt. Dies führt entlang der Veloständer auf der Ostseite der Sporthalle dazu, dass korrekt parkierte Fahrzeuge kaum mehr ausfahren können und der Zu- und Weggang zu den Veloständern „verparkiert“ ist.
Auf dem Strassenstück östlich der Sporthalle wird das Parkieren ausserhalb der markierten Felder verbo¬ten. Dazu wird eine Parkverbotstafel (Signal Nr. 2.50 Parkieren verboten) mit dem Vermerk angebracht. Sie wird südlich der Veloständer, im untersten Teil der Rabatte, aufgestellt.
Gegen den Erlass dieser Verkehrsbeschränkun¬gen kann gemäss Art. 107 SSV innert 20 Tagen ab der Veröffentli¬chung beim Re¬gierungsrat von Ap¬penzell A. Rh., Kan¬tonskanzlei, 9102 Heris¬au, schriftlich und begründet Be¬schwerde erhoben werden.
Der Signalisationsplan kann während der Auflagefrist – ab 7. August 2009 – im Büro 23, Gemeinde¬kanz¬lei, eingesehen werden.

Erstmalige „Altbürger-Feier“ am Samstag, 24. Oktober 2009
Als Pendant zur Jungbürgerfeier hat der Gemeinderat im Altersleitbild beschlossen, jährlich eine „Altbür¬ger-Feier“ durchzuführen. Unter dem Motto „Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an…“ werden alle Neu¬pensionäre und Neupensionärinnen zu einem feierlich-besinnlich-heiteren musikalischen Apéro mit einem Mittagessen in den Lindensaal eingeladen. Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme; die Einla¬dungen werden demnächst versandt.

Verlegung der Sammelstelle beim Bahnhof Teufen

Während den Sanierungsarbeiten am Kanal des Katzenbachs wird die Sammelstelle beim Bahnhof für die nächsten drei Monate verlegt. Sie befindet sich ab sofort auf dem Parklatz zwischen dem Restaurant Ochsen und der Turnhalle Dorf.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 05.08.2009 - 17:20:05