• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Arbon erhält ein vollnumerisches Vermessungswerk

Arbon/TG. In der Stadt Arbon wurden die bestehenden Pläne und Register der Grundbuchvermessung in die digitale Form der Amtlichen Vermessung 1993 (AV93) überführt.

Aus diesem Grund erhalten in diesen Tagen alle Grundeigentümer für ihren Besitz einen neuen Güterzettel. Der Güterzettel gibt Auskunft über die Grösse des Grundstückes und dient als Grundbuchnachweis. Wer ein Grundstück besitzt, ist beim Grundbuchamt im Grundbuch eingeschrieben. Damit sich Käufer und Verkäufer auf die Einträge verlassen können, werden Grundstücke jeweils amtlich vermessen. Das bestehende, relativ alte Vermessungswerk der Stadt Arbon wurde in den vergangenen Jahren von Grund auf erneuert. Hauptziel dieser Erneuerung war die EDV- konforme Aufarbeitung der Pläne und Register. Mit der Erneuerung der Amtlichen Vermes- sung wurden zugleich die Vermessungswerke Arbon und Frasnacht zusammengeführt. Im Zuge dieser Zusammenführung beziehungsweise damit nicht plötzlich zwei Parzellen diesel- be Nummer aufweisen, wurden die Grundstücknummern des Vermessungswerkes Fras- nacht systematisch mit einer Additionskonstanten von +5000 versehen. 

Kaum Änderung für Grundeigentümer

Für die Erfassung der Daten wurden einerseits die vorhandenen Feldaufnahmen beigezo- gen. Andererseits erfolgten zusätzliche Feldaufnahmen mittels GPS. Die GPS-Koordinaten dienen vornehmlich dem Aufbau eines verzerrungsfreien Fixpunktnetzes. Dank diesem neu- en Fixpunktnetz und den digitalen Daten, die nun zur Verfügung stehen, ist eine noch präzi- sere Berechnung der Grundstücksflächen möglich. Die rechtsgültigen Grenzen im Gelände bleiben unverändert. Für die allermeisten Grundeigentümer ändert sich mit der Erneuerung der Amtlichen Vermessung nichts. Dies deswegen, weil die Grösse der meisten Grundstücke den festgelegten Toleranzwert, der durch die Differenz von der graphischen zur digitalen Vermessung entstehen kann, nicht übersteigt. 

Der Qualitätsstandart AV93 des Bundes definiert eine moderne computergeführte Vermes- sung. Mit der digitalen Überführung besitzt die Stadt Arbon nun ebenfalls ein modernes, voll- numerisches Vermessungswerk. Dieses dient zugleich als wichtige Grundlage für ein Ge- meinde-Geo-Informations-System (GIS). 
Die öffentliche Auflage der neu entstanden Pläne für das Grundbuch findet vom 3. Septem- ber bis zum 2. Oktober 2009 statt. Die Güterzettel werden vorgängig verschickt. Eingesehen werden können die Pläne beim Nachführungsgeometer, für die Zusendung der Güterzettel ist die Stadt Arbon zuständig.

ThurgauThurgau / 28.08.2009 - 11:00:00