• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Anklageerhebung im Fall «Krankenkasse KBV»

Winterthur/ZH. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die ehemaligen Direktoren der Krankenkase KBV und weitere Personen Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat am 10. September gegen die ehemaligen Direktoren der Krankenkasse KBV (in Liquidation) in Winterthur und weitere Personen Anklage ans Bezirksgericht Winterthur erhoben.

Den vier ehemaligen Direktoren wird vorgeworfen, 2’040 fiktive Versicherte in den Datenbestand der Krankenkasse aufgenommen zu haben. Durch die Meldung dieser fiktiven älteren Versicherten an die Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG, die gestützt auf das Bundesgesetz über die Kran-kenversicherung (KVG) den Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern durchzuführen hat, sollen die Direktoren zwischen 2001 bis 2003 für die KBV unrechtmässige Vorteile von über 27 Millionen Franken erzielt haben.

Weiter wird den ehemaligen Direktoren vorgeworfen, im Rahmen der Abwicklung des Vermittlervertrages mit den fiktiven Versicherten zum Nachteil der KBV für sich selber 9,54 Millionen Franken bar bezogen zu haben.

Es wird ihnen Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Geldwäscherei vorgeworfen. Der Garagist aus der Stadt Zürich, an dessen Domizil der Vermittlervertrag mit den fiktiven Versicherten gemeldet war, wird wegen Gehilfenschaft zu Betrug zur Anklage gebracht.

Ein weiterer Anklagepunkt hat die Auszahlung von Boni an drei der Direktoren, den damaligen Präsidenten und den Vizepräsidenten der Krankenkasse KBV zum Inhalt. Es wird ihnen Veruntreuung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die konkreten Anträge zu den Strafmassen werden erst an der gerichtlichen Hauptverhandlung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt, was bei der Berichterstattung zu beachten ist.

Stadt ZürichStadt Zürich / 18.09.2007 - 11:42:00