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Abstimmung SG: Weniger Dunst beim Rauchverbot

SG. Der Dunst ums Rauchverbot in St.Gallen soll sich dank zwei Volksinitiativen lichten.

Die St. Galler Stimmberechtigten wählen am 27. September zwischen einer Verschärfung und einer Lockerung der kantonalenRaucherregelung.

Statt rauchfreie Zonen hat das Rauchverbot im Kanton St. Gallen, das seit dem 1. Oktober 2008 in Kraft ist, für rauchende Köpfe gesorgt. Wirte, Gäste und Politiker sind sich einig: Die geltende Regelung zum Schutz vor Passivrauchen ist ungerecht.

Die St. Galler Gemeinden, welche den Wirten ausnahmsweise das Führen von Raucherbeizen erlauben können, legten das neue Gesetz sehr unterschiedlich aus. Am 27. September sollen die St.Gallerinnen und St.Galler über zwei Initiativen abstimmen, die mehr Klarheit beim Rauchverbot versprechen.

Die Lungenliga verlangt mit ihrer Initiative „zum Schutz vor dem Passivrauche für alle“, dass Ausnahmebewilligungen zur Führung von Raucherbetrieben nicht mehr gestattet sind. Unbediente Fumoirs sollen jedoch zulässig sein Die Initiative „Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen“ will
Raucherbeizen grundsätzlich erlauben, wenn sie nicht mehr als 80 Quadratmeter gross sind. Zusätzlich müssen Raucherlokale gut belüftet werden und sie dürfen nur Personal beschäftigen, welches einer Arbeit im Rauch vertraglich zustimmt.

Das St.Galler Kantonsparlament will beim Schutz vor Passivrauchen alles belassen, wie es seit knapp einem Jahr ist. Der Kantonsrat empfiehlt beide Initiativen abzulehnen.

Kredit für Kanti Heerbrugg
Neben den Initiativen zum Rauchverbot entscheiden die St. Galler Stimmberechtigten am 27. September über weitere vier Vorlagen. Nicht unbestritten ist ein Kredit von 65 Millionen Franken zur Sanierung und Erweiterung der Rheintaler Kantonsschule in Heerbrugg.

Zwar ging der Kredit im Kantonsrat problemlos durch. Doch kurz vor der Abstimmung kritisieren SVP-Vertreter, dass die Sanierung und Erweiterung viel zu viel koste.

Mehr Geld für Theater
Die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen soll inskünftig mit 19 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden. Bisher waren es gut 13 Millionen Franken. Von der SVP abgelehnt wird vor allem der Kostenschlüssel, wonach 60 Prozent des Geldes aus der Staatskasse und 40 Prozent aus dem Lotteriefonds
kommen sollen.

Die Lehrstelleninitiative der Jungsozialisten (Juso) verlangt einen Berufsbildungsfonds, aus dem Betriebe mit Lehrlingen finanziell unterstützt werden. Geäuffnet werden soll dieser Fonds mit Arbeitgeber-Beiträgen. Sämtliche bürgerlichen Parteien lehnen die Initiative ab.

Gemeinden entlasten
Nicht umstritten ist der 5. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz. Dieser sieht vor, dass Gemeinden keine Beiträge an Ergänzungsleistungen mehr zahlen müssen. Die Gemeinden sparen damit jährlich rund 22,5 Millionen Franken.

Laut dem Kantonsparlament kann sich der Kanton diese Entlastung der Gemeinden leisten, weil er seit der Umsetzung des NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen) 140 Millionen Franken spart.

St.GallenSt.Gallen / 27.08.2009 - 09:10:25