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Hinweis der Kapo Obwalden betreffend der Zusatztafel „Gehbehinderte“


Wir möchten in Erinnerung rufen, dass die Zusatztafel „Gehbehinderte“ bedeutet, wonach für die Nutzung dieser Parkplätze nur Personen berechtigt sind, die selbst gebehindert sind oder eine gehbehinderte Person begleiten und über eine Parkkarte für gehbehinderte Personen verfügen.

Nicht selten stellen wir fest, dass auf solchen Parkplätzen Menschen ohne Handicap parkieren oder sogar eine „Parkkarte für behinderte Personen“ verwenden, obwohl sie selbst weder behindert sind noch eine behinderte Person begleiten.

Personen mit Handicap benötigen beispielsweise mit Rollstuhl genau diesen Platz, um aussteigen zu können. Behindertenparkplätze sind rar und sollten nicht für „nur churz“, „nur ä Minuitä“ oder „numä schnäll“ besetzt werden. Dies sind nur Beispiele der vielen Ausreden die wir zu hören kriegen. Daher bitten wir euch zu respektieren, dass diese Parkplätze unseren handicapierten Mitmenschen vorbehalten bleiben.

Quelle: Kapo OW / Facebook
Bildquelle: Kapo OW


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ObwaldenObwalden / 18.04.2022 - 10:47:14