• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

50 Kilogramm Khat sichergestellt

Thayngen/SH. Gestern hat die Grenzwache ein Auto kontrolliert. Dabei wurden rund 50 Kilogramm Khat festgestellt.

Die beiden mutmasslichen Khat-Transporteure wurden der Schaffhauser Polizei übergeben.

Am Freitagmorgen (28.08.2009) um 7 Uhr 00 kontrollierte die Grenzwache in Thayngen ein Auto mit zwei Männern. Diese waren über den Grenzübergang Schlatt am Randen (Deutschland) in die Schweiz eingereist. Bei der Fahrzeugkontrolle wurden im Kofferraum 5 Jutensäcke mit insgesamt rund 50 Kilogramm Khat entdeckt.

Die beiden mutmasslichen Khat-Transporteure, ein 29-jähriger Brite und ein 33-jähriger Schweizer, wurden anschliessend durch die Grenzwache der Schaffhauser Polizei übergeben. Bei der Überprüfung der beiden Männer stellte sich heraus, dass der Ältere der beiden bereits im Juli 2009 wegen der Einfuhr von 80 Kilogramm Khat zur Anzeige gebracht wurde. Gemäss ersten Ermittlungen hatten die beiden mutmasslichen Khat-Transporteure das „berauschende Gemüse“ in Deutschland besorgt, um es danach nach Zürich zu bringen.

In den traditionellen Khat-Herkunftsländern Äthiopien, Jemen und Kenia ist es ein sozial akzeptiertes Sucht- und Genussmittel. Die Blätter der Khat-Pflanze werden frisch und über mehrere Stunden hinweg im Mund gekaut. Der Geschmack ist sehr bitter. Seine Inhaltsstoffe wirken als natürliche Amphetamine psychisch stimulierend und regen den Kreislauf an.

Durch die langsame Aufnahme dieser Wirkstoffe über mehrere Stunden hinweg ist eine Überdosis im Gegensatz zum Konsum von Amphetaminen praktisch unmöglich. Ein regelmässiger Konsum von Khat führt zu Entzündungen der Mundschleimhaut, zu Blähungen und Verstopfungen. Aufgrund des geschwächten Allgemeinzustandes (z.B. Appetithemmung) steigt die Krankheitsanfälligkeit. In seltenen Fällen kommt es zu psychotischen Symptomen bzw. Wahnvorstellungen.

Da Handel, Konsum und Besitz von Khat in der Schweiz gemäss Betäubungsmittelgesetz seit 1992 verboten sind, wurde das entdeckte Khat sichergestellt und anschliessend vernichtet. Die beiden mutmasslichen Khat-Transporteure gelangen wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige.

SchaffhausenSchaffhausen / 29.08.2009 - 12:10:55