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50 Franken Gutscheine werden nach den Sommerferien verteilt

St. Gallen. Der Versand der Einkaufsgutscheine an die Bevölkerung ist nach den Sommerferien vorgesehen. Der genaue Termin wird rechtzeitig mitgeteilt.

Nachstehend die wichtigsten Informationen zum Gutschein der Stadt St.Gallen:

− Grundsätzlich sind alle Geschäfte auf Stadtgebiet berechtigt, Gutscheine ent-gegen zu nehmen. Als «Geschäfte» werden alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen verstanden, also Detaillisten, Grossverteiler, Restaurants, Handwerker, Ärzte, Anwälte, Kulturinstitute usw. Es besteht kein Zwang, sich an der Aktion zu beteiligen.

− Geschäfte, welche sich an der Aktion beteiligen, können ihre Kundinnen und Kunden mit dem Flyer „Wir machen mit“ im Schaufenster oder an der Kasse orientieren. Dieser kann im Internet herunter geladen werden www.gutschein.stadt.sg.ch. Zusätzlich sind bei der Stadtinfo im Rathaus Kleber erhältlich. Geschäfte haben zudem die Möglichkeit, sich im Internet auf einer Liste einzutragen. Der Eintrag ist keine Bedingung für die Teilnahme.

− Gutscheine können von den Geschäften wie Bargeld entgegen genommen werden. Die Bank CA tauscht die Gutscheine in Franken um, ohne Spesen, auch für Geschäfte ohne Konto. Der Umtausch in Bargeld durch Privatper-sonen ist nicht zulässig und es gibt kein Retourgeld.

− Der St.Galler Gutschein ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausges-tattet. Diese werden zu gegebener Zeit im Internet kommuniziert.

− Die Gutscheine sind nicht persönlich und können verschenkt werden. Sie sind in den Geschäften bis am 28. Februar 2010 gültig.

Der Stadtrat hofft, mit dieser unkonventionellen Idee Anstoss zu weiteren innovativen Aktionen zu geben und damit im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld für St.Gallen ein positives Zeichen zu setzen.

St.GallenSt.Gallen / 03.07.2009 - 09:15:53