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452 neue Schweizerinnen und Schweizer

St.Gallen. Die Regierung hat insgesamt 452 ausländischen Personen das st.gallische Kantonsbürgerrecht erteilt; diese erhalten damit auch das Schweizer Bürgerrecht.

Die Regierung
•    entscheidet über Bürgerrechtsgesuche;
•    ist mit Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie einverstanden;
•    ist einverstanden mit einer vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD vorgeschlagenen Teilrevision der Sprengstoffverordnung;
•    vergibt Arbeiten für den Neubau Fachhochschulzentrum Bahnhof Nord St.Gallen sowie für die Sanierung der Kantonsstrasse in Eggersriet.

Die Zahl der 452 ausländischen Staatsangehörigen basiert auf 277 Gesuchen, bei denen 53 Ehegatten sowie 122 minderjährige Kinder einbezogen sind.
Von den 277 ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern kommen 86 aus Serbien, 34 aus Bosnien und Herzegowina, je 24 aus Deutschland und Mazedonien, 23 aus Kroatien, 22 aus Italien, 20 aus der Türkei, sieben aus Sri Lanka, fünf aus Pakistan, vier aus dem Vereinigten Königreich und drei aus Kosovo. Die Herkunft der restlichen 25 Bewerberinnen und Bewerber ist anderen Staaten zuzuordnen.
Ausserdem wurden 39 Gesuche von Schweizerinnen und Schweizern gutgeheissen, die um das st.gallische Kantonsbürgerrecht nachsuchten.

Mit Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie einverstanden
Das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterbreitet im Rahmen der Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie verschiedene Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht. Die Regierung ist mit diesen grundsätzlich einverstanden, wie sie in der Vernehmlassung schreibt.
Die Rückführungsrichtlinie verbessert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den üb-rigen Schengen-Staaten beim Vollzug von Wegweisungen illegal anwesender Personen aus Drittstaaten. Das einheitliche Verfahren erleichtert die Zusammenarbeit und sollte dazu führen, dass nicht einzelne Staaten stärker von illegaler Migration betroffen sind. Für den Vollzug einen Nachteil bedeutet nach Meinung der Regierung, dass im Rahmen der Anpassung des innerstaatlichen Rechts bei der ausländerrechtlichen Haft die maximale Haftdauer von 24 auf 18 Monate reduziert werden muss.

Feuerwerk: Angleichung an EG-Recht

Die Regierung ist grundsätzlich einverstanden mit einer vom Eidgenössischen Justiz- und Poli-zeidepartement EJPD vorgeschlagenen Teilrevision der Sprengstoffverordnung.
Um den Handel zu erleichtern soll bei der Klassifizierung von Feuerwerkskörpern das System der Europäischen Gemeinschaft übernommen werden. Für Feuerwerk mit grossem Gefährdungspotential sind Fachkenntnisse und ein entsprechender Ausweis erforderlich. Als weiteren Revisionsvorschlag beantragt die Regierung, dass Handlichtfackeln einer erwerbsscheinpflichtigen Kategorie zugeordnet werden. Diese früher von Schiffsführern oder Berggängern in Notsituationen gebrauchten pyrotechnischen Gegenstände werden heute auch zweckwidrig und in gefährlicher Weise von Fussball- und Eishockeyfans innerhalb von Menschenmengen verwendet. Die Regierung erhofft sich von einer Erwerbsscheinpflicht eine wirksamere Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung.

Arbeitsvergaben
Die Regierung hat Arbeiten vergeben für den Neubau des Fachhochschulzentrums Bahnhof Nord St.Gallen sowie für die Sanierung der Kantonsstrasse Nr. 6 in Eggersriet.
Neubau Fachhochschulzentrum Bahnhof Nord St.Gallen und Parkgarage: Die Aufzüge werden für rund 1,108 Millionen Franken von der Schindler Aufzüge AG, St.Gallen, eingebaut.
Der Auftrag für die Wärmeerzeugung (Erdsonden-Wärmepumpenanlage mit Verteilung) geht für rund 512’000 Franken an die HASTAG St.Gallen.
Kantonsstrasse Nr. 6, Eggersriet, Sanierung Häldelibach, Korrektur Einlenker Mühlbachstrasse: Die Belagsarbeiten werden für rund 588’000 Franken von der Krämer AG, St.Gallen, ausgeführt. 

St.GallenSt.Gallen / 02.09.2009 - 11:49:43