• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

30’000 Franken erbeutet – Portemonnaiediebe verurteilt

Zug. Die Zuger Polizei und die Staatsanwaltschaft Zug haben ein Verfahren gegen zwei Polen abgeschlossen.

Ihnen konnten diverse Portemonnaiediebstähle nachgewiesen werden. Darüber hinaus erbeuteten die zwei mit den gestohlenen Bankkarten total rund 30’000 Franken. Beide Täter wurden nun zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt.  
Ende November 2009 konnte die Kantonspolizei Schwyz in Immensee/SZ einen 29-jährigen Polen anhalten, der im Verdacht stand, im Kanton Zug und anderen Kantonen der Deutschschweiz diverse Diebstähle und Bankkartenmissbräuche begangen zu haben. In aufwändigen Befragungen und Ermittlungen, in denen der Beschuldigte zu Beginn alles abstritt, konnten dem 29-Jährigen schliesslich die Mitwirkung bei fünf Portemonnaiediebstählen nachgewiesen werden. Doch nicht nur das: Mit den in den Geldbörsen ergaunerten Bankkarten bezog der Beschuldigte an Bankomaten insgesamt rund 20’000 Franken. 
 
Im Zuge der Ermittlungen belastete der Beschuldigte einen 30-jährigen Landsmann, ebenfalls
Portemonnaies gestohlen zu haben. Der Landsmann, welcher gerade in einer Zürcher Strafanstalt einsass, wurde ebenfalls nach Zug überführt und befragt. Er zeigte sich geständig, fünf Portemonnaiediebstähle begangen und auf die gleiche Art wie sein Kollege mit den gestohlenen Bankkarten knapp 10’000 Franken erbeutet zu haben. 
 
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden, welche für die Ermittlungen zuständig waren, konnten somit zehn Diebstähle und Bankkartenmissbräuche in den Kantonen Aargau, St. Gallen, Solothurn und Zug mit einer Gesamt-Deliktsumme von rund 30’000 Franken klären.  
Am Dienstag (26. Januar 2010) verurteilte die Staatsanwaltschaft Zug den 29-Jährigen zu einer unbedingten, rechtskräftigen Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der 30-Jährige seinerseits befindet sich wieder in der Zürcher Strafanstalt, wo er ebenfalls eine mehrmonatige Freiheitsstrafe verbüsst. 

ZugZug / 27.01.2010 - 09:16:57