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Statistik zu Schwerverkehrskontrolle veröffentlicht

UR. Freitag, 27. Februar 2015. Im Kanton Uri hat die Polizei im letzten Jahr 17‘417 Schwerfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 11‘184 Verkehrsregelverstösse geahndet. Dies zeigt die neue Statistik der Schwerverkehrskontrollen der Kantonspolizei Uri. Hauptbeanstandungsgründe waren Verstösse gegen die Betriebssicherheit und die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.

Im letzten Jahr kontrollierte die Kantonspolizei Uri während rund 6‘400 Stunden den Schwerverkehr auf den Urner Strassen. Diese Kontrollen erfolgten grösstenteils im Schwerverkehrszentrum (SVZ) in Erstfeld sowie mobil auf der Strasse oder direkt in den Unternehmen.

Dabei untersuchten die Mitarbeitenden 17‘417 Schwerfahrzeuge, die in der Schweiz, in der EU und in übrigen Staaten immatrikuliert sind, und stellten dabei 11‘184 Verstösse gegen die geltenden Verkehrsregeln fest. Zu beachten ist, dass pro kontrolliertes Fahrzeug mehrere Beanstandungen möglich sind und durchaus auch vorkommen. Eine Mängelquote lässt sich aus diesen Zahlen nicht berechnen.

Rund 8.7 Prozent der Beanstandungen betrafen Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen. Am häufigsten war das Nichteinhalten der Ruhezeit sowie das Überschreiten der täglichen Lenkzeit der berufsmässigen Chauffeure zu registrieren. Aufgefallen sind die Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerkarte sowie Fahren mit einer Fremdkarte. Im 2014 wurden insgesamt vier Fremdkarten eingezogen und an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weiter geleitet.

Fast 90 Prozent der Verstösse betrafen die Betriebssicherheit. Der grosse Teil der Beanstandungen fiel erneut im Bereich der Fahrzeugtechnik sowie dem Nichtmitführen von Ausrüstungsgegenständen an (4‘313 Tatbestände [Tb]). Viele Mängel gab es auch in Sachen Gewicht (3‘285 Tb) sowie den Dimensionen (2‘091 Tb) gefolgt von Tatbeständen der Ladungssicherung (194 Tb) und diversen anderen Übertretungen (118 Tb) wie Schnee und Eis, L-Schild, Geschwindigkeit, Telefonieren sowie dem Missachten von Signalen oder der S-Verordnung.

Aufgrund gravierender Mängel bei der Betriebssicherheit mussten insgesamt 2‘333 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Bei 298 Schwerfahrzeugen ordnete das SVZ wegen Nichtbefolgen der Vorschriften zur Ladungssicherung und zur Lastverteilung eine Umladung an.

Um als Transportunternehmen im Personen- und Gütertransport tätig sein zu dürfen, benötigt man eine Lizenz. Sie wird auf Antrag der interessierten Unternehmen durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt. Eine Lizenz ist für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte sowohl im Binnenverkehr wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr obligatorisch. Im 2014 musste wegen Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen des Bundes 54 Mal dem BAV Meldung erstattet werden.

Vier Chauffeure mussten wegen Fahren ohne Führerausweis zur Anzeige gebracht werden.

Am 1. Januar 2014 trat das zweite Paket des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Seither besteht ein Alkoholverbot für gewisse Personengruppen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) ist verboten für Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport). In dieser Hinsicht mussten 33 Chauffeure wegen Alkohol am Steuer verzeigt werden (0.10 – 0.49 ‰, 22 Fälle; 0.50 – 0.79 ‰, 6 Fälle; 0.80 ‰ u. mehr, 5 Fälle).

Die Beförderung gefährlicher Güter richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Kantonspolizei Uri kontrolliert in Sachen SDR insbesondere die Tunnelvorschriften, bei welchen die Durchfahrt mit Gefahrgut teilweise oder ganz verboten ist. 29 Mal musste wegen Missachtung der Gefahrgutvorschriften rapportiert werden.

76 Beanstandungen erfolgten in Sachen Missachtung des Nacht- und Sonntagsfahrverbots.

Knapp 4 Prozent der kontrollierten Schwerfahrzeuge waren in der Schweiz, 94 Prozent in der EU und 2 Prozent in übrigen Staaten immatrikuliert. Die im Ausland immatrikulierten Schwerfahrzeuge machen einen Grossteil des gesamten Schwerverkehrs aus.

Im Kanton Uri sind zurzeit 98 Betriebe, welche insgesamt 305 ARV-pflichtige Fahrzeuge (schwere Motorwagen zum Gütertransport, leichte und schwere Motorwagen zum gewerbsmässigen Personentransport) immatrikuliert haben.

2014 wurden sechs Betriebe kontrolliert. Bei drei Betrieben wurden mehrere Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, welche mehrheitlich die Arbeits- und Lenkpausen nicht korrekt einhielten. Zudem wurden Fahrzeuglenker bezüglich dem mangelhaften Bedienen des Fahrtschreibers zur Anzeige gebracht.

Insgesamt 78 Mal musste der Schwerverkehr in Erstfeld angehalten werden. Beinahe wöchentlich kam es zu Kurzsperrungen der Gotthardachse. Verursacht werden die Sperrungen durch das Wetter, durch Sperrungen des Gotthard-Strassentunnels, durch Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung und weiteren Friktionen. Während der Anhaltungen war der Warteraum teilweise mit bis zu 491 Schwerfahrzeugen belegt.

Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen im Schwerverkehrszentrum sowie im Aussendienst sorgen dafür, dass zwischen dem Schienen- und Strassengüterverkehr gleich lange Spiesse geschaffen werden. Sie stellen sicher, dass die Sicherheit im Strassenverkehr verbessert wird. Dabei sollen die gesetzlichen Vorschriften für Fahrer, Fahrzeug und Ladung gemäss dem Grundsatz «Was nicht den Vorschriften entspricht, fährt nicht», noch besser durchgesetzt werden.

UriUri / 01.03.2015 - 17:15:16