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Erfolgreiche Kontrollen gegen Schwarzarbeit

Zug/ZG. Einsatzkräfte der Zuger Polizei führten am Dienstag (20. Februar 2018) eine Kontrolle in einem Coiffeursalon in Unterägeri durch. Dabei stellten sie fest, dass zwei Männer ohne die erforderlichen Dokumente als Friseure tätig waren.

Einer der beiden, ein 34-jähriger Iraker, verfügte über keine gültige Aufenthaltsbewilligung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Zudem wurde er vom Amt für Migration mit einer dreijäh- rigen Einreisesperre belegt. Der Iraker musste die Schweiz bereits verlassen.

Bei seinem 33- jährigen Landsmann fehlte die notwendige Arbeitsbewilligung, weshalb er eine unbewilligte Erwerbstätigkeit ausübte. Er erhielt eine Geldstrafe und eine Busse von mehreren Hundert Franken.
Bei einer weiteren Kontrolle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden am Donnerstag (22. Februar 2018), in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, auf einer Baustelle in der Gemeinde Rotkreuz zwei deutsche Bauarbeiter überprüft.

Die beiden 27- und 52-jährigen Männer waren nicht ordentlich gemeldet, womit ein Verstoss gegen das Meldeverfahren vorliegt. Der Arbeitgeber der Männer erhielt eine Busse von mehreren Hundert Franken.

Ebenfalls gegen das Meldeverfahren verstossen hat ein 50-jähriger Zeitschriftenverkäufer. Der Rumäne wurde am Freitag (23. Februar 2018) auf dem Bundesplatz in der Stadt Zug kontrolliert und gebüsst.

ZugZug / 28.02.2018 - 14:55:15