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Erwin Kessler zu Busse verurteilt

Tuttwil. Ein Freiburger Gericht hat Tierschützer Erwin Kessler wegen Ehrverletzung und Beleidigung gegenüber Regierungsrat Pascal Corminboeuf zu einer Busse verurteilt.

Kessler hatte 2006 zur Nichtwiederwahl des Magistraten aufgerufen. Der Richter begründete die Busse von 90 Tagessätzen, die es dem Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) auferlegte, damit, dass man zwar die Fähigkeiten von Kandidaten für öffentliche Ämter in Frage stellen dürfe. Es gehe aber nicht an, diese Menschen in verächtlicher Weise herabzusetzen.

Dies sei bei der in Frage stehenden Publikation gegen Corminboeuf der Fall gewesen. Der bedingte Vollzug sei nicht gewährt worden wegen der ungünstigen Prognose in Bezug auf das weitere Verhalten des Angeschuldigten. Kessler kann den Bussenbescheid anfechten.

Der Thurgauer Kessler hatte den Vorwurf erhoben, Corminboeuf habe das Tierschutzgesetz mehrfach verletzt. Deshalb sei ihm die Wiederwahl zu verweigern. Corminboeuf hatte gegen den Vorwurf Ehrverletzungsklage erhoben.

ThurgauThurgau / 04.04.2008 - 11:39:00