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Einbruchdiebstähle: Zwei Männer verurteilt

Kreuzlingen/TG. Freitag, 10. Juni 2015. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte zwei Männer wegen drei Einbruchdiebstählen in verschiedene Filialen einer Warenhauskette. Die Angeklagten stahlen Uhren und Schmuck im Wert von mindestens 500'000 Franken.

Die 33- und 45-jährigen Täter hatten anfangs 2012 in Kreuzlingen sowie im Jahr 2013 in den Kantonen Tessin und Wallis jeweils eine Warenhausfiliale ausgekundschaftet. Mit gestohlenem Werkzeug brachen sie nachts in diese ein. Dabei verursachten sie Sachschäden.

Die Männer erbeuteten Schmuck und Uhren, kehrten danach jeweils wieder nach Rumänien zurück und verkauften die gestohlene Ware dort. Aufgrund von DNA-Spuren konnten sie identifiziert und bei einer weiteren Einreise in die Schweiz verhaftet werden.

Die Angeklagten waren weitgehend geständig. Umstritten war hingegen die Höhe des Deliktsbetrags. Die Staatsanwaltschaft schätzte ihn auf insgesamt rund 600'000 Franken, die Angeklagten auf 30'000 Franken pro Einbruch.

Das Bezirksgericht führte in der Filiale in Kreuzlingen einen Augenschein durch, um sich ein Bild vom dort angebotenen Schmuck zu machen. Es ging schliesslich von Diebesgut im Wert von mindestens Fr. 500'000 Franken aus. Zudem bejahte es die von den Männern bestrittene Banden- und Gewerbsmässigkeit.

Nach zweitägiger Verhandlung wurden am 22. April 2015 beide Angeklagten wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Sachbeschädigung zu unbedingten Freiheitsstrafen von 3½ beziehungsweise 4 Jahren verurteilt.

Die Ersatzforderungen der Versicherung der Warenhauskette verwies das Strafgericht an das Zivilgericht, weil die Geschädigte die exakte Höhe des Schadens nicht genügend bewiesen hatte.

Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Beide Angeklagten erklärten Berufung.

ThurgauThurgau / 14.06.2015 - 17:51:48